bAV-Reform: Fachverband drückt aufs Tempo
Die Diskussion über die Zukunft der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) hat durch die Veröffentlichung zweier Gutachten Fahrt aufgenommen. Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung begrüßt die Vorschläge – im Prinzip.
Politik und Unternehmen müssen sich schleunigst an einen Runden Tisch setzen. Nur dann wird etwas aus der geplanten Reform der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) mittels des von Arbeitsministerin Andrea Nahles geplanten Sozialpartnermodells. Dies forderte Heribert Karch, Vorstandsvorsitzender der ABA Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung auf der Jahrestagung.
Damit sprach er sich zugleich implizit für eine Abkehr von den bisherigen verschiedenen Durchführungswegen in der bAV aus: "Zum Ausbau der zusätzlichen Altersversorgung muss künftig der Fokus auf Institutionalisierung kollektiver Betriebsrente statt der bisher dominanten Individualisierung gelegt werden", forderte Karch laut einer Pressemitteilung der aba.
Gutachten grundsätzlich okay, aber...
Auf der Jahrestagung waren eerwartungsgemäß die beiden Gutachten Hauptgesprächsthemen – je eines aus dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) und dem Bundesfinanzministerium (BMF) – zu dem Sozialpartnermodell, das im Kern eine tarifrechtliche Regelung der bAV vorsieht. Obwohl Karch die Vorschläge des arbeitsrechtlichen BMAS-Gutachten zum Sozialpartnermodell grundsätzlich begrüßt, hat er ein paar Kritikpunkte. So blieben Automatisierungsmodelle nach Art eines Optionssystems ohne die gewünschte Wirkung, wenn Rahmenbedingungen wie die Anrechnung der bAV auf die Grundsicherung und die Beiträge zur Sozialversicherung in der Rentenphase nicht geändert würden.
Zu dem auf Steuerfragen abzielenden BMF-Gutachten merkte Karch an, dass der Wunsch nach Kostenneutralität zwar nachvollziehbar, aber unrealistisch sei. Das vorgeschlagene neue, auf niedrige Einkommen ausgerichtete Zulagenmodell allein bringe nichts und könne den Sozialpartnern nicht ernsthaft angeboten werden.
Keine Schnellschüsse, bitte
Auf der Tagung waren auch Vertreter der beiden Ministerien anwesend, wie der Branchendienst Versicherungswirtschaft heute (VWh) meldet. Der Parlamentarische Staatssekretär im BMF, Michael Meister, kündigte laut VWh Ministerien-übergreifende Diskussionen und ein Gesetz an, dass die Anregungen beider Gutachten zusammenfasst. Noch 2016 solle ein gemeinsamer Vorschlag auf dem Tisch liegen. Staatssekretärin Yasmin Fahimi vom Bundesarbeitsministerium, warnte dem VWh zufolge vor Panikmache und Hektik bei der Reform. Aber auch sie kündigte noch in dieser Legislaturperiode ein entsprechendes Gesetz an. (jb)
Kommentare
Anrechnung
AntwortenEine Anrechnung auf die GRV ist nichts weiter wie eine weitere Zwangsenteignung der Arbeitnehmer. Was bringt eine Anrechnung denn, wenn man die Rente dann um den bAV - Anteil kürzt, das entlastet nur die Rentenkasse, die Arbeitnehmer haben dann trotz bAV nicht mehr Rente zur Verfügung.
uwe.heinz.hummel@t-online.de am 26.04.16 um 13:30Folglich dienen diese Vorschläge nicht dem Arbeitnehmer,sondern der Entlastung der Sozialsysteme.
Da ich im Grenzgebiet zu Österreich lebe ist es kaum einem Rentner in Deutschland verständlich zu machen, warum sein österreichischer Nachbar ca. 90% des letzten Nettoeinkommen als Rente bekommt und bei annähernd gleichen Abgaben in Deutschland nur ca 50 % des letzten Nettoeinkommens als Rente verfügbar sind.
Wenn es zu einer "Zwangs-bAv " kommen sollte muss diese wie bisher behandelt werden.