Wie FONDS professionell vorab erfahren konnte, hat die Bad Homburger BCA AG als erster Maklerpool in Deutschland eine Banklizenz nach Paragraph 32 Kreditwesengesetz (KWG) für ihr neu gegründetes Tochterunternehmen BCA Bank AG erhalten. Neben der Erlaubnis zur Anlage- und Abschlussvermittlung, zur Finanzportfolioverwaltung sowie zum Eigenhandel in Wertpapieren umfasst die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgestellte Lizenz auch das so genannte Finanzkommissionsgeschäft (Paragraph 1, Absatz 1, Satz 2 Nr. 4 KWG). Gleichzeitig gehört die BCA Bank damit der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen an.

Zwar wollten die BCA-Verantwortlichen auf Nachfrage der Redaktion keine Stellung zu der Neugründung nehmen, eine ausführliche Pressemitteilung dazu soll in etwa zwei Tagen veröffentlicht werden. Allerdings weiß jeder mit dem Thema vertraute Marktkenner ohnehin, dass speziell der Punkt "Finanzkommissionsgeschäft" vor allem auf das immer noch schwelende Thema der Umsatzbesteuerung von Vermittlungsprovisionen abzielt. Zumindest lässt sich damit nach Ansicht von Juristen die erste Vermittlerebene von einer möglichen Besteuerung befreien. (hh)