Nach Informationen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses wurde die Finanzaufsicht Bafin bereits frühzeitig von einer Fondsgesellschaft über zweifelhafte Cum-Ex-Steuerpraktiken informiert. Demnach hatte die Fondsgesellschaft Indexchange Investment die Bafin bereits im Jahr 2007 darauf aufmerksam gemacht, dass thesaurierende Fonds von Shortsellern zur Steuerarbitrage eingesetzt werden. Dies ergab die gestrige Befragung von Vertretern der Deutsche-Börse-Tochter Clearstream im Untersuchungsausschuss.

Zur Erklärung: Bei den Cum-Ex Geschäften nutzten Großanleger jahrelang ein Steuerschlupfloch aus, um sich die Kapitalerstagsteuer gleich mehrfach erstatten zu lassen. Aktien wurden dabei mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch um den Dividendenstichtag herum leer verkauft. Dadurch wurden Steuerbescheinigungen für Kapitalertragsteuern mehrfach ausgestellt, ohne dass die Steuer von den Investoren gezahlt worden war. Das Bundesfinanzministerium schloss das Steuerschlupfloch erst im Jahr 2012. Grüne und Linke gehen von entgangenen Steuereinnahmen in Höhe von zwölf Milliarden Euro aus.

Eklatante Aufsichtslücke
Die Opposition hatte Ende vergangenen Jahres einen Untersuchungsausschuss
einberufen, um ein mögliches Versagen von Regierung, Finanzverwaltung und Aufsicht bei der Aufklärung und Regulierung der Steuerpraxis zu klären. Gerhard Schick, Finanzexperte der Grünen, geht nach der gestrigen Anhörung von einer "Aufsichtslücke" aus. Über Jahre hinweg habe es anscheinend niemanden in der Finanzaufsicht gegeben, der kundig genug gewesen wäre, um Clearstream zu beaufsichtigen, erklärte Schick gegenüber Bloomberg. (fp)