Knapp 9.000 Privatanleger, die mit Investments in das prägnante Londoner Hochhaus "The Gherkin" Geld verloren haben, klagten bislang vergeblich. Nun soll ein Musterverfahren für Klarheit sorgen: Die auf Kapitalanlagestreitigkeiten spezialisierte Kanzlei Kälberer & Tittel klagt unter anderem gegen die Deutsche Bank und die Commerzbank, die seinerzeit federführend Anteile am geschlossenen Immobilienfonds Euroselect 14 "The Gherkin" ("Die Gurke") der untergegangenen Immobiliengesellschaft IVG vertrieben haben. In ihrer Klage nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) wirft die Kanzlei den Banken Beratungsfehler vor, weil offenbar schon der Emissionsprospekt diverse Mängel aufweist.

Laut den Anwälten stimmen die damaligen Angaben zum Kaufpreis der Immobilie und die Angaben zu den finanziellen Verhältnissen der Ko-Investoren nicht. Auch seien Anleger nicht ausreichend über Währungsrisiken des Britischen Pfunds und des Schweizer Frankens aufgeklärt worden.

Das Verfahren hat bereits eine wichtige Hürde genommen: Aus dem Kreis von Anlegern bestimmte das Kammergericht einen Musterkläger. Anleger, die sich der Klage in den verbleibenden vier Monaten anschließen, können von der Bindungswirkung eines Urteils profitieren und damit nach über zehn Jahren ihren Frieden mit dem "Gurken-Fonds" machen.

Kein erstklassiges Investment
Das 41 Stockwerke zählende Hochhaus "The Gherkin" im Londoner Finanzdistrikt steht für Seriosität. Der Versicherer Swiss Re ist bis zum Jahr 2031 Ankermieter der Immobilie. Die Premiumlage und langfristig sichere Mieteinnahmen sprachen bei Auflage des Immobilienfonds für ein attraktives Investment. Allerdings sind selbst scheinbar erstklassige Gewerbeimmobilien wie "The Gherkin" kein Garant für sicher angelegtes Kapital. (fp)