Immer mehr Banken und Sparkassen bitten nicht nur Geschäfts-, sondern auch Privatkunden für Einlagen ab einer gewissen Höhe zur Kasse. Die Bundesregierung hat offenbar Zweifel, ob diese Praxis rechtens ist, berichtet die Zeitung "Die Zeit" unter Verweis auf einen Artikel in der "Passauer Neuen Presse". Demnach hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) eine Prüfung veranlasst, die zu dem Ergebnis gekommen ist, dass es rechtlich fragwürdig ist, "innerhalb bestehender Verträge die Aufwendungen für Negativzinsen einseitig an die Kunden weiterzugeben".

Die Strafzinsen-Prüfung könnte handfeste Folgen für Banken und Sparer haben – für die Einen negative, für die Anderen positive. Das Finanzministerium denkt den Berichten zufolge über ein staatliches Eingreifen nach. Es weist jedenfalls darauf hin, dass die Finanzaufsicht Bafin "im Rahmen ihres Mandats zur Sicherung des kollektiven Verbraucherschutzes über ausreichende aufsichtsrechtliche Instrumente" verfügt, mit denen mögliche systematisch Rechtsverstöße unterbunden werden können. Im Klartext: Die Bafin könnte der Strafzins-Praktik der Banken bald ein Ende setzen.

Die Hemmschwelle sinkt
Vorerst wollen Scholz und Kollegen die Lage weiter beobachten. Dabei werden sie feststellen: Bislang legen Geldhäuser eine relativ hohe Grenze fest, ab der sie ein sogenanntes "Verwahrentgelt" verlangen. Bankkunden werden oft erst ab einem Guthaben von 100.000 Euro auf dem Giro- oder Tagesgeldkonto zur Kasse gebeten. Der Freibetrag sinkt aber bei immer mehr Banken – eine Entwicklung, die sich nach Einschätzung von Marktbeobachtern fortsetzen dürfte. Darüber hinaus steigt die Zahl der Kreditinstitute, die überhaupt Strafzinsen von Privatkunden verlangen, stetig. (fp)