Im Rahmen eines Teilverkaufmodells können Wohnungseigentümer bis zu 50 Prozent ihrer Immobilie verkaufen und dennoch in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Das Modell wurde als Alternative zu Leib- und Zeitrentenmodellen vor ein paar Jahren entwickelt und hat seither einen regelrechten Boom erfahren. Einzelne Marktteilnehmer taxieren das in den kommenden Jahren zu hebende Potenzial auf rund zwei Billionen Euro.

Wer einen Teil seiner Wohnimmobilie verkauft, erhält eine Einmalzahlung in Höhe des anteiligen Marktwerts seiner Immobilie und ein Nießbrauchrecht, das dem Teilverkäufer ein lebenslanges Bleiberecht gewährt, für den verkauften Teil muss er jedoch ein monatliches Nutzungsentgelt entrichten. Einzelne Bestandteile eines Teilkaufvertrags sind gesetzlich geregelt, insgesamt gibt es jedoch bei seiner Gestaltung und Durchführung viele Freiheiten. In einer gemeinsamen Initiative haben sich einige Anbieter von Teilverkaufsmodellen auf einen Verhaltenskodex verständigt.

"Transparenz, Fairness und Verständlichkeit"
“Mit dem nun lancierten Code of Conduct möchten wir sicherstellen, dass unsere Kundinnen und Kunden bei aller individuellen Ausgestaltung der Verträge einheitliche Standards der unterzeichnenden Anbieter erwarten dürfen”, erläutert Christian Kuppig, Geschäftsführer der EV Liquid Home, den Schritt. Eine Gruppe von bislang vier Anbietern, neben EV Liquid Home sind das die Anbieter Heimkapital, Volksbank Immobilien Teilverkauf und Wertfaktor, verpflichten sich damit zu "Transparenz, Fairness und Verständlichkeit".

Im Einzelnen geht es beispielsweise darum, dass für die Beratung und Betreuung nur qualifiziertes Personal eingesetzt wird. Die Unterzeichner haben sich darauf verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig zu schulen und ihr Fachwissen zu prüfen. Sämtliche Kosten sollen für den Kunden transparent dargestellt werden. Da der Teilverkäufer wirtschaftlicher Eigentümer bleibt, muss er für die Instandhaltungskosten aufkommen. Weil aber der Werterhalt der Immobile auch im Interesse des Teilkäufers ist, wird er sich gemäß Kodex an den Kosten einzelner Maßnahmen beteiligen. "Dies kann in unterschiedlicher Form erfolgen, beispielsweise anhand eines vorab klar definierten Maßnahmenkatalogs, über ein fixes Modernisierungsbudget oder über eine Vereinbarung im Vorwege des Teilverkaufs", erklärt Thomas Weiss, Geschäftsführer der Volksbank Immobilien. (tw)