Die Bausparkassen wollen im Streit um die einseitige Kündigung alter Bausparverträge einlenken. Es gebe Anpassungsbedarf bei der Klausel, Bausparverträge nach 15 Jahren kündigen zu können, räumt Wüstenrot-Chef Bernd Hertweck nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) ein. Grundsätzlich halte er diese Klausel aber nach wie vor für sinnvoll. Hertweck gehört auch dem Vorstand des Verbands der Privaten Bausparkassen an. Dieser musste im vergangenen Herbst eine Niederlage einstecken: Das Landgericht Berlin entschied, dass zwei Klauseln in den Musterverträgen des Verbands nicht zulässig sind.

Der Streit um alte, hochverzinste Bausparverträge beschäftigt die Gerichte bereits seit längerem. Bausparkassen wollen die für sie unter Ertragsgesichtspunkten nachteiligen Verträge loswerden, Kunden hingegen wollen nicht auf die höheren Zinsen verzichten, die ihnen die Produkte bieten.

Im Februar 2017 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem vielbeachteten Urteil die Kündigung von Bausparverträgen für rechtmäßig erklärt, wenn diese seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif sind, Sparer ihren Kredit aber nicht abrufen. Zugleich wiesen die Richter allerdings auf mögliche Ausnahmeregelungen für Verträge mit Bonuszinsen hin. Die Bausparkasse BHW legte zunächst Berufung ein, räumte dann aber freiwillig das Feld. (fp)