Der Garantiezins für klassische Lebensversicherungen sinkt zum 1. Januar 2017 von 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent. Dies haben das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 18. Mai beschlossen. Die entsprechende Änderung ist am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
 
Die Pläne, den Höchstrechnungszins – so der fachsprachlich korrekte Terminus – zum Jahresbeginn 2017 auf 0,9 Prozent zu senken, waren bereits Anfang Mai bekannt geworden. Beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) waren sie auf Kritik gestoßen. Der Verband hatte sich dafür ausgesprochen, den Termin für die Senkung des Garantiezinses um ein Jahr zu verschieben.
 
Branche wollte neuen Garantiezins erst ab 2018
Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hatte im März noch empfohlen, den Höchstrechnungszins für Neuverträge ab 2018 auf ein Prozent zu senken. Auch verschiedene Versicherer sowie der Bund der Versicherten (BdV) hatten gefordert, den neuen Garantiezins erst 2018 einzuführen.
 
Die Ministerien haben sich auf die Forderungen aber nicht eingelassen. Damit erreicht der Garantiezins zum 1. Januar 2017 einen neuen Tiefstand. In den Jahren 1994 bis 2000 hatte er bei vier Prozent gelegen, war aufgrund des Niedrigzinsniveaus aber schrittweise immer weiter gesenkt worden. (am)