Das sogannte Taping ist bei Beratern und ihren Kunden unbeliebt. Doch seit Inkrafttreten der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II sind Banken und andere Finanzdienstleister mit einer Zulassung nach Paragraf 32 des Kreditwesengesetzes nun einmal dazu verpflichtet, telefonisch oder per Video geführte Beratungsgespräche aufzuzeichnen. Damit dies technisch einfacher wird, hat das Münchner Unternehmen Mifid-Recorder nun die nach eigenen Angaben erste Mifid-II-konforme Taping-App auf den Markt gebracht.

Mit dem "Mifid-Recorder" bieten die Münchner bereits seit Januar 2018 eine zertifizierte Taping-Lösung an. Diese wurde nun um die neue mobile Anwendung ergänzt. "Es gibt eine Vielzahl von Apps, mit denen es möglich ist, Gespräche aufzuzeichnen und diese lokal auf dem Smartphone abzuspeichern", sagt Thomas Jasper, Geschäftsführer von Mifid-Recorder, in einem Interview mit der Deutschen Finanz Presse Agentur (DFPA). Das sei technisch recht einfach umsetzbar, meist genügten die Apps aber nicht den rechtlichen Anforderungen zum Taping. Jaspers Unternehmen hingegen habe die Mifid-II-Konformität der Anwendung von einer Wirtschaftsprüfungskanzlei prüfen lassen. 

Per Handy und Festnetz
"Die App bietet grundsätzlich unterschiedliche Taping-Möglichkeiten abhängig davon, ob der Berater bereits im Vorfeld weiß, dass ein Gespräch aufgezeichnet werden muss oder sich im Laufe eines Gesprächs Aufzeichnungsbedarf ergibt", erklärt Jaspers. Auch für die generelle Aufzeichnung eingehender Anrufe gibt es eine Lösung. Die App kann auf einem Handy ebenso genutzt werden wie bei Telefonaten per Festnetz. "Über die Aufzeichnung wird der Kunde vor jedem Gespräch über eine automatische Ansage informiert", erklärt Jaspers.

Zudem arbeite die Mifid-Recorder-App auch konform mit den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Und: Sofern es, wie im Entwurf für eine überarbeitete Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) vorgesehen, bei einer Taping-Pflicht für 34f-Vermittler bleibt, soll sie auch dieser Berufsgruppe zur Verfügung stehen. (am)