Die Pläne der Bundesregierung, den Lebensversichern angesichts der Niedrigzinsphase unter die Arme zu greifen, hat bei Branchenvertretern ein geteiltes Echo hervorgerufen. Auf Kundenseite ist dagegen klar, dass diejenigen von den neuen Regeln profitieren werden, deren Verträge noch länger laufen. Ob sich für Kunden mit kürzerer Restlaufzeit eine vorzeitige Kündigung lohnt, muss je nach Einzelfall entschieden werden.

Der Kern der Regierungspläne, von denen die Süddeutsche Zeitung (SZ) am 10. März berichtete, sind aus Sicht der Kunden die Streichung der Beteiligung an den Bewertungsreserven. Bislang müssen die Versicherungen ihren Kunden zu 50 Prozent an diesen beteiligen, wenn ein Vertrag ausläuft oder vorzeitig gekündigt wird.

Betroffen von der zu erwartenden Neuregelung sind in erster Linie Kunden, die eine klassische kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung haben, die in absehbarer Zeit ausläuft. Oder Kunden, die bald ihre Verträge kündigen wollen. Je nach Stichtag für das Gesetzpaket – der aber noch nicht feststeht – kommen sie noch in den Genuss einer höheren Ausschüttung, oder nicht mehr. Zurzeit ist laut der SZ im Gespräch, dass der Tag der Verabschiedung des Gesetzes im Kabinett der Stichtag für die Neuregelung sein soll.

Kunden mit länger laufenden Verträgen profitieren
Dagegen würden diejenigen Kunden etwas besser gestellt werden, die einen noch länger laufenden Vertrag haben und ihn bis zum Ende durchhalten. Sie profitierten davon, dass ausscheidende Versicherte nicht mehr an den Bewertungsreserven beteiligt werden. "Die Kapitalanlagen der Gesellschaft werden nicht mehr durch die Veräußerung von zinsstarken Papieren belastet", argumentiert Peter Schwark vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gegenüber der Zeitung. "Denn die Ertragskraft der Kapitalanlagen wird mit jeder Ausschüttung von Bewertungsreserven schlechter, darunter leidet die Überschussbeteiligung der Versicherten."  Dagegen findet Lars Gatschke vom Verbraucherzentrale Bundesverband die jetzige Regelung eigentlich gerecht: "Es gibt einen Interessenausgleich zwischen Kunden, die aus dem Kollektiv aussteigen, und denen, die neu dazu kommen oder bleiben", wird er von der SZ zitiert

Auf die Gretchenfrage von Kunden, deren Verträge in absehbarer Zeit enden, "Police kündigen oder nicht?" antwortet Gatschke laut der SZ, dass der Kunde abwägen müssen. Der Verbraucherschützer empfiehlt, sich vom Versicherer sagen zu lassen, wie viel Geld bei einer Kündigung fließt und wie hoch die Bewertungsreserven sind. Die Entscheidung sei aber immer mit Unsicherheit verbunden, denn die Anleger wüssten nicht sicher, wie viel eine Police bei vorzeitiger Kündigung wert ist. (jb)