Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA hat eine Stellungnahme zum Online-Vertrieb von Versicherungs- und Altersvorsorgeprodukten veröffentlicht. Der Hintergrund ist, dass immer mehr Verbraucher solche Verträge im Internet abschließen.

Als potenzielle Risiken identifiziert die in Frankfurt ansässige EIOPA laut einer Meldung der deutschen Finanzaufsicht Bafin unter anderem den Abschluss unwirksamer Verträge, Fehlkäufe aufgrund fehlender Beratung, überteuerte Policen und einen nicht bedarfsgerechten Versicherungsschutz mit zu hoher oder zu niedriger Abdeckung. Zudem bestehe die Gefahr, dass der Verbraucher bei seiner Entscheidung allein den Preis betrachte.

Empfehlungen der EIOPA: Mehr Verbraucherschutz
In der Stellungnahme (Link zu dem englischsprachigen Papier) empfiehlt EIOPA, auch im Hinblick auf die kommende IDD-Richtlinie, den nationalen Aufsichtsbehörden sicherzustellen, dass die Anbieter die Beratungspflicht beim Online-Vertrieb erfüllen, sofern eine solche im jeweiligen Mitgliedsland existiert. Zudem sollten sie darauf hinwirken, dass der Verkaufsprozess transparent ist, um unbedachte und versehentliche Vertragsabschlüsse zu vermeiden.

Generell rät die Versicherungsaufsicht ihren nationalen Pendants, Verbraucher zu schützen, indem sie sich proaktiver über die Aktivitäten im Online-Vertrieb informieren und dazu auch Daten sammeln und auswerten. Zudem sollten sie identifizieren, wo besondere Herausforderungen liegen, und sich mit neu etablierten Vertriebskanälen im Internet beschäftigen. Dazu zählen beispielsweise Vergleichsportale, Applikationen für Smartphones (Finance Apps) und der Vertrieb über soziale Medien.

Die nationalen Aufsichtsbehörden werden zudem aufgefordert, EIOPA innerhalb der nächsten sechs Monate Rückmeldung zu geben und über eventuelle Untersuchungen und regulatorische oder aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu informieren.  

Konsultationsverfahren bezüglich bAV
Zudem hat die EIOPA einen Bericht zu Kosten und Gebühren bei Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) veröffentlicht. Der Bericht gibt laut Bafin einen Überblick über die Regulierung und gegenwärtigen Trends bei Kosten und Gebühren in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums. Damit verbunden hat die EIOPA ein Konsultationsverfahren gestartet, das sich mit der Übertragung von Rentenansprüchen beschäftigt, die im Rahmen einer bAV erworben worden. Bis zum 10. April haben Verbände und Experten Zeit, ihre Stellungnahmen einzureichen. (jb)