Die uneinheitliche Datenlage erschwert die Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsfonds und stellt Anleger damit vor Herausforderungen. Die für die Auswahlentscheidung nötige Transparenz lasse nach wie vor zu wünschen übrig, so das Fazit des Whitepapers "ESG-Offenlegung im Asset & Wealth Management", das die Beratungsgesellschaft PwC Deutschland und das Analysehaus Morningstar veröffentlicht haben.

"Die fehlende Transparenz hängt im Wesentlichen mit der Geschwindigkeit der Umsetzung multipler Regularien zusammen", meint Martin Weirich, Experte für Sustainable Finance bei PwC Deutschland.

"Einige Asset Manager legen die Vorschriften konservativer aus als andere"
Er verweist darauf, dass erst seit Januar dieses Jahres erweiterte Transparenzpflichten gelten. Die erste Stufe der EU-Offenlegungsverordnung trat jedoch schon im März 2021 in Kraft. Seither werden Anlageprodukte in drei Kategorien unterteilt: Finanzprodukte ohne expliziten Fokus auf Nachhaltigkeit fallen unter Artikel 6, Artikel-8-Fonds bewerben unter anderem ökologische oder soziale Merkmale und Anlageprodukte, die als Artikel 9 eingestuft werden, müssen explizit ein nachhaltiges Investitionsziel verfolgen.

Dem Whitepaper zufolge gingen Asset Manager bei der Einstufung ihrer Fonds nach Artikel 8 oder 9 der Offenlegungsverordnung 2022 sehr unterschiedlich vor. "Es bleibt abzuwarten, ob sich 2023 die Transparenz bei den Produkten deutlich erhöhen wird", so Weirich. "Einige Asset Manager legen die Vorschriften konservativer aus als andere." Eine Klassifizierung nach Artikel 8 oder 9 sei noch kein formales Nachhaltigkeits-Label, betont der Consultant. "Anleger sollten sicherstellen, dass sie die individuellen ESG-Ziele eines Fonds und den Investitionsprozess genau verstehen." (bm)