Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) arbeitet bekanntlich an der Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Das Haus von Ministerin Andrea Nahles setzt dabei auf das "Sozialpartnermodell Betriebsrente" (umgangssprachlich "Nahles-Rente" genannt). Offenbar vor dem Hintergrund heftiger Kritik haben das BMAS und das Bundesfinanzministerium (BMF) in der Vergangenheit zwei Studien in Auftrag gegeben: "Optimierung der steuerrechtlichen bAV-Förderung" von Professor Dirk Kiesewetter sowie das Gutachten zum Sozialpartnermodell von Professor Peter Hanau und Marco Arteaga von der Kanzlei DLA Piper.

Deren Ergebnisse liegen nun vor. Yasmin Fahimi, Staatssekretärin im BMAS, und Michael Meister, ihr Pendant aus dem Bundesfinanzministeriums (BMF), haben die Resultate dem wissbegierigen Publikum auf der 17. "Handelsblatt-Jahrestagung bAV" in Berlin aber komplett vorenthalten, wie der Branchendienst "Leiter bAV.de" berichtet.

Wie der Branchendienst schreibt, gaben weder Fahimi noch Meister einen Einblick in wesentliche Ergebnisse der Gutachten, noch teilten sie nachvollziehbar mit, warum sie so handeln. Sie sagen lediglich, dass die Ergebnisse noch im ersten Halbjahr 2016 veröffentlicht werden sollten. Einige Details zu dem Gutachten fanden aber dennoch den Weg in die Öffentlichkeit.

Zum Hintergrund: Die von Ende 2014 datierenden Vorschläge des BMAS zum Sozialpartnermodell sehen im Kern vor, dass kleine und mittelgroße Betriebe (KMU) durch verpflichtende Tarifverträge ihren Mitarbeitern – wie anderswo in Europa längst Usus – standardmäßig Betriebsrenten anbieten. Dies solle dadurch erreicht werden, dass den Tarifvertragsparteien eine sehr weitreichende Befugnis zur Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens der bAV eingeräumt wird.

BMAS-Gutachten unterstützt Nahles-Rente
Wie "Leiter bAV.de" weiter schreibt, habe Arteaga in seinen zum Download bereitgestellten Tagungsunterlagen selber einige Punkte aus seinem Gutachten preisgegeben. Der Experte und sein Kollege empfehlen demnach, die ursprünglichen Vorschläge für das "Sozialpartnermodell Betriebsrente" entscheidend zu erweitern. So sollen über Tarifverträge gegenüber dem Status Quo wesentliche Flexibilisierungen und Vereinfachungen in der bAV möglich werden

Diese Tarifverträge könnten verpflichtend ausgestaltet werden, sie könnten aber auch die neugeschaffenen Freiheiten über sogenannte Öffnungsklauseln an die Unternehmen delegieren. Auf diese Weise würde für ganze Branchen sehr kosteneffiziente Versorgungslösungen entstehen, die gerade auch für Klein- und mittelständische Unternehmen eine haftungsbefreite Altersversorgung mit einer einzigen Unterschrift ermöglichen ("pay and forget"). "Weiterhin sollen Arbeitnehmer über ein neu im Gesetz zu verankerndes 'Optionsmodell' auch in gewissem Umfang ohne ausdrückliche Erklärung, aber mit Widerspruchsrecht in eine Entgeltumwandlungs-Altersversorgung eingebunden werden können", schreibt der Branchendienst. (jb)