Die Bundesregierung plant, Lebensversicherern angesichts der niedrigen Zinsen unter die Arme zu greifen. Diskutiert werden neben Änderungen bei der Ausschüttung der Bewertungsreserve auch Provisionsdeckelungen bei 3,0 Prozent oder 3,5 Prozent  für Vermittler sowie eine längere Stornohaftung, wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) heute meldet.

Hintergrund der Hilfestellungen sind das Niedrigzinsumfeld, die es den Versicherungen immer mehr erschweren, ihre vertraglich garantierten Verpflichtungen zu erfüllen. Zudem kämpft die Branche mit einem schweren Einbruch im Neugeschäft, da sich die klassischen Lebenspolicen wegen der niedrigen Zinsen schlecht verkaufen. Zur Lösung ihrer Probleme hatte der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schon Ende August vergangenen Jahres Pläne für eine Deckelung von Provisionen vorgelegt, um seine (Vertriebs)Kosten zu drücken. Offenbar hat die große Koalition in Berlin, die in ihrem Koalitionsvertrag Hilfen für die Lebensversicherer in Aussicht gestellt hatte, diesen Vorschlag aufgenommen.

Keine Ausschüttung der Bewertungsreserven?
Im Mittelpunkt des in Berlin aktuell diskutierten Gesetzpaktes stehen nach Angaben der SZ aber die Bewertungsreserven. Die Versicherer müssen diese Reserven bisher zu 50 Prozent an die Kunden ausschütten, wenn diese einen Vertrag kündigen oder wenn er ausläuft. Wegen der niedrigen Zinsen sind aber die Kurse vieler Euro-Staatsanleihen, den bevorzugten Assets der Versicherer, stark gestiegen und führen zu hohe Buchgewinnen. Wenn ein Vertrag nun ausläuft oder vorzeitig gekündigt wird, müsste der Versicherer nach den aktuellen Regeln eventuell Anleihen verkaufen, um die Bewertungsreserven zur Hälfte ausschütten zu können. Die Regierung plant offenbar, die Ausschüttungen dieser Reserve zu stoppen. Details sind laut der SZ aber nicht bekannt geworden.

Die alte Bundesregierung, bestehend aus den Unionsparteien und der FPD hatte schon 2012 versucht, die Regeln für die Ausschüttung zu ändern. Damals sollte die Trennung zwischen vor 1994 geschlossenen Altverträgen und neueren Versicherungspolicen aufgehoben und die jeweiligen Überschussbeteiligungen verrechnet werden. Außerdem sollten die Bewertungsreserven nicht mehr zu 50 Prozent in die Überschussbeteiligung einfließen. Die damalige Opposition mit der SPD hatte das Vorhaben aber im Bundesrat gestoppt (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Im Gegenzug für dieses Opfer seitens der Versicherungskunden soll die Gewinnverteilung zwischen Kunden und Eignern zugunsten der Kunden verändert werden. Außerdem sollen die Lebensversicherer verpflichtet werden, die eingesparte Beteiligung an den Bewertungsreserven nicht für Auszahlungen an Aktionäre und nicht für Vertriebsaktionen zu verwenden. Geplant ist laut der SZ auch, dass die Finanzaufsicht Bafin mehr Befugnisse gegenüber den Lebensversicherern erhält. (jb)