Das Nießbrauchmodell, das viele Anleger aus dem Immobilienbereich kennen, gibt es auch bei anderen Anlageklassen – und es bietet große steuerliche Vorteile. Darauf weist Stefan Brähler hin, Geschäftsführer des Versicherungsdienstleisters Confidema. Auch Wertpapierdepots können auf diese galante Art schon zu Lebzeiten übergeben werden, ohne dass der Initiator die Kontrolle über das Vermögen und die Erträge verliert. "Kunden können dadurch erhebliche Steuervorteile nutzen, sowohl bei der Schenkung als auch im Erbfall", erklärt der Vermögensprofi.

Nießbrauch lässt sich etwa über eine Versicherungslösung realisieren, bei der ein Vermögensverwalter die Betreuung über das eingebundene Bankdepot übernimmt. "Der für die Kunden augenscheinlichste Vorteil des Nießbrauchmodells ist die Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage bei der Schenkung", erklärt Brähler. Schenkt etwa ein 65-Jähriger seinem Kind eine Million Euro, wären eigentlich rund 90.000 Euro Schenkungssteuer sofort fällig. Überträgt er die gleiche Summe im Rahmen einer Nießbrauchkonstruktion, kann die Steuerlast bei voller Nutzung des Freibetrags auf null sinken.

Nießbrauch spart auch Abgeltungsteuer
Hintergrund der Steuerersparnis: Durch die Eintragung des Nießbrauchs sinkt der steuerliche Wert der Schenkung, abhängig von der Lebenserwartung des Schenkenden, der sich die Nutzung des Vermögens bis zu seinem Tod vorbehält. Zusätzlich profitiert der Beschenkte im Erbfall massiv: "Kursgewinne und der Großteil der Erträge unterliegen während der Versicherungslaufzeit nicht der Abgeltungsteuer und bleiben bei einer Auszahlung im Todesfall grundsätzlich steuerfrei", so Brähler.

Ganz umsonst ist diese Taktik nicht: Wie jede Versicherungslösung kostet auch dieses Modell Geld. Unterm Strich ist die Ersparnis aber enorm, sagt der Confidema-Mann. Stirbt etwa der Mann aus obigem Beispiel mit 90 Jahren, beträgt die Ersparnis bei der Abgeltungsteuer im Vergleich zu einem Bankdepot rund 450.000 Euro, bei angenommenen jährlichen Erträgen von fünf Prozent. (fp)