Noch nie haben sich so wenige Verbraucher beim Ombudsmann für Versicherungen über Vermittler beklagt wie im vergangenen Jahr – obwohl die Zahl der insgesamt eingegangenen Beschwerden so hoch lag wie nie seit Gründung der Schlichtungsstelle im Jahr 2001. Das geht aus dem gerade veröffentlichten Jahresbericht des Ombudsmanns Professor Günter Hirsch hervor.

Insgesamt gingen 2015 nur 336 Beschwerden über Versicherungsvermittler beim Ombudsmann ein – bei mehr als 230.000 registrierten Vermittlern ist das eine zu vernachlässigende Zahl (siehe Grafik). Noch 2011 war die Schlichtungsstelle knapp 450 mal wegen Beschwerden über Vermittler angerufen worden. 35 Prozent der 2015 abgeschlossenen Fälle endeten für den Beschwerdeführer "ganz oder zum Teil erfolgreich", wie es in dem Bericht heißt. Die Anzahl aller zulässigen Eingaben stieg im Vergleich zu 2014 um 4,7 Prozent auf 20.827.

Rückläufige Beschwerden bei Lebenspolicen
Eine positive Überraschung hält der Bericht in zwei Versicherungssparten bereit. So verringerte sich die Zahl der zulässigen Eingaben gerade bei den in jüngster Zeit so oft kritisierten Lebenspolicen. Mit insgesamt 3.640 Fällen nahmen die Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr um 2,6 Prozent ab. Auch die Zahl der Verbraucher, die sich über ihre Berufsunfähigkeitsversicherungen beschwerten, ist leicht rückläufig: Im Berichtszeitraum verzeichnete der Ombudsmann 394 zulässige Eingaben im Vergleich zu 411 Beschwerden im Jahr 2014.  
 
Anders sieht es in den Sparten Rechtsschutz- und Kfz-Versicherung aus. Hier ist die Zahl der Eingaben um jeweils 32 Prozent nach oben geschnellt. Als wichtigen Grund für die Zunahme der Beschwerden in der Sparte Rechtsschutzversicherung nennt der Bericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Widerruf von Lebenspolicen. Dieser hatte entschieden, dass Kunden ihre Verträge ohne Frist rückabwickeln lassen dürfen, sofern sie über ihr Widerrufsrecht nicht aufgeklärt worden sind. Manche Rechtsschutz-Anbieter lehnten es dem Bericht zufolge jedoch ab, die Kosten für solche Streitigkeiten zu übernehmen.
 
Undurchschaubare Dreiecksverhältnisse
Auch die Zahl der Verbraucher, die sich über "undurchschaubare Dreiecksverhältnisse" beklagt, nimmt dem Bericht zufolge zu. In solche Verträge seien zuweilen Versicherungsvermittler als Versicherungsnehmer einbezogen, gleichzeitig aber vom Versicherer damit beauftragt, Schäden zu regulieren. Diese verschachtelten Vertragsverhältnisse kommen offenbar besonders häufig bei Handyversicherungen oder Buchungen von Gruppenreisen vor. Sie führen dazu, dass vereinzelt den Versicherungsnehmern und auch den Versicherern selbst der Überblick über Details verlorengehe, heißt es in dem Bericht. Daher könnten sie nicht "ihrer vertraglichen Rolle gemäß agieren". (bm/am)