Für eine Weile schien der Plan ganz unten in der Schublade verschwunden zu sein. Doch nun nimmt die Sache offenbar Fahrt auf: "Die Bundesregierung strebt eine zügige Übertragung über Finanzanlagenvermittler auf die Bafin an." Dies schreibt die Große Koalition in ihrer  Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP unter Federführung des Abgeordneten Frank Schäffler. "Die konkrete Ausgestaltung eines entsprechenden Gesetzgebungsvorschlages ist aktuell Gegenstand interner Erörterungen der beteiligten Ressorts", heißt es in dem Schreiben, das FONDS professionell ONLINE vorliegt.

Die Bundesregierung hatte in dem im März 2018 in Kraft getretenen Koalitionsvertrag das Projekt festgeschrieben, Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) unter die Kontrolle der Bafin zu stellen. Von diesen Plänen sind aktuell 37.874 34f-Berater betroffen. So viele Finanzanlagenvermittler waren Anfang Januar 2019 beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) registriert (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Wirbel in der Branche
In der Branche hatten die Absichten der Großen Koalition zunächst für Wirbel gesorgt. Nach und nach äußerten sich zahlreiche Verbände kritisch. Auch die Leiterin des Referats Gewerberecht beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Mona Moraht, erklärte auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE: "Die Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bafin lehnen wir ab." 

Nun sorgt die Antwort auf die FDP-Anfrage für neuen Zündstoff. Auf die Frage nach den Gründen für eine Aufsicht über 34f-ler unter dem Dach der Bafin erklärte die Bundesregierung, die Überwachung sei stark zersplittert und daher nicht immer homogen. Durch eine Übertragung auf die Finanzaufsicht könne sie bundesweit vereinheitlicht werden. Darüber hinaus ließen sich durch das Fachwissen der Bafin "in der inhaltlich ähnlichen Überwachung der Wertpapierdienstleister" Synergieeffekte erzielen.

Ein Grund ist Mifid II
Es sei zudem darauf hinzuweisen, dass das auf Finanzanlagenvermittler anwendbare Recht nach Umsetzung der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II deutlich umfangreicher und komplexer werde. "Zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Aufsicht" sei die Übertragung der Aufsicht auf die Bafin erforderlich.

Dass die lang erwartete Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) damit vom Tisch ist, lässt sich aus dem Schreiben der Bundesregierung nicht schließen. Immerhin bedeutet eine Übertragung der Aufsicht über die Finanzberater auf die Bafin nicht automatisch eine Abschaffung des Paragrafen 34f. Erst Anfang der Woche hatte das Bundesministerium der Finanzen auf Nachhaken von FONDS professionell ONLINE mitgeteilt, die Verordnung werde im ersten Halbjahr 2019 beschlossen werden. 

Vermittler sollen Kosten für die Aufsicht tragen
Unangenehm für 34f-ler ist die Aussicht, für die neue Aufsicht auch noch zahlen zu müssen. Denn: "Da die Bafin umlagefinanziert ist, werden die Kosten über Gebühren und Umlagen auf die Beaufsichtigten umgelegt", heißt es in der Antwort auf die Anfrage der FDP.

Frank Schäffler sieht die Pläne der Bundesregierung als "Irrweg". "Die meisten Betroffenen werden das ökonomisch nicht überleben, da die Aufsichtskosten der Bafin für große Banken vielleicht noch tragbar sind, für Einzelunternehmer aber nicht." Die bankenunabhängige Beratung und Vermittlung werde in Deutschland geschwächt, obwohl sie eigentlich gestärkt werden müsste. "Was nützt es den Anlegern, wenn die Vermittler und Berater künftig unter ein Haftungsdach schlüpfen müssen, das dann ein Eigenkapital von 25.000 Euro vorweisen kann?", fragt der FDP-Politiker, und fügt hinzu: "Die Regierung suggeriert eine Scheinsicherheit für Anleger, die am Ende von den ihnen bitter bezahlt werden muss. (am)