Diese Nachricht sorgte für jede Menge Wirbel: Union und SPD wollen Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) unter die Aufsicht der Bafin stellen. Das zeigt ein Blick in den Abschnitt X des Entwurfs für den Koalitionsvertrag, der am Nachmittag des 7. Februar endlich vorlag.

Zwar müssen die SPD-Mitglieder über den Entwurf in den kommenden Wochen noch abstimmen. Bis es soweit ist, ist das Vorhaben also nicht in Paragrafen gegossen. Zudem wird bekanntlich nicht jedes Projekt, das ein Koalitionsvertrag auflistet, später in Angriff genommen und vollumfänglich umgesetzt. Und selbst wenn wird es vermutlich eine Weile dauern, bis tatsächlich alle 34f-Vermittler unter Bafin-Aufsicht stehen: Schließlich ist die Rede davon, die Umstellung solle "schrittweise" erfolgen.

Geteilte Meinungen
Sofern der Plan aber Realität wird, müssen sich freie Vermittler auf gravierende Veränderungen einstellen. Darüber, wie drastisch diese ausfallen werden, sind ausgewiesene Rechtsexperten geteilter Ansicht. Während einige von einer kompletten Abschaffung des Paragrafen 34f GewO ausgehen, rechnen andere eher damit, dass die Finanzaufsicht künftig lediglich die Wirtschaftsprüfungsberichte der Finanzanlagenvermittler begutachten wird.

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