Die Diskussion über die Abgeltungsteuer findet kein Ende. Nach Beamten des Bundesfinanzministeriums hat sich mit dem hessischen Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) ein hochrangiger Politiker gegen die Abschaffung der pauschalen Besteuerung von Kapitaleinkünften ausgesprochen. Das berichten die "Stuttgarter Nachrichten".

Die parteiübergreifenden Gegner der 25-prozentigen Abgabe, die der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück 2008 vor dem Hintergrund der illegalen Kapitalflucht ins Ausland einführte, argumentieren dabei mit dem mittlerweile verbesserten Datenaustausch zwischen den nationalen Finanzbehörden. Auf diese Weise erhalte der deutsche Fiskus genug Informationen, um die Kapitalgewinne von Personen wieder mit deren persönlichen Steuersatz zu veranlagen. Das würde dem Staat unter dem Strich Mehreinnahmen bringen und sei gerechter. Die rechtliche Basis der Abgeltungsteuer existiere daher nicht länger.

Schäfer warnt der Zeitung zufolge aber vor diesen Argumenten. "Es kann nicht zwangsläufig mit Mehreinnahmen aus der Abschaffung der Abgeltungsteuer gerechnet werden." Denn die Abgeltungsteuer lohne sich für den Fiskus schon jetzt. Schäfer verweist auf aktuelle Zahlen aus dem Ministerium seines Bundeskollegen Wolfgang Schäuble. Demnach generierte die Bundesrepublik Deutschland 2016 trotz Niedrigzinsen insgesamt 25,4 Milliarden Euro aus der Steuer – und damit deutlich mehr als aus dem Solidaritätszuschlag.

Pauschale Besteuerung mit Vorteilen
Der Finanzexperte aus Hessen betonte dabei auch die Vorteile der pauschalen Besteuerung. "Die Senkung des Steuersatzes auf 25 Prozent wurde seinerzeit mit einer deutlichen Verbreiterung der Bemessungsgrundlage verbunden", sagt Schäfer der Zeitung. So seien eine Reihe von Vergünstigungen für Sparer und Anleger – beispielsweise die zwölfmonatige Spekulationsfrist – gestrichen worden. Auch das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden, wonach nur die Hälfte der Ausschüttungen zu versteuern war, fiel weg.

Alle Experten sind sich zudem einig, dass zumindest die Dividenden bei der Rückkehr zum persönlichen Satz der Einkommensteuer gesondert behandelt werden müssten. Ansonsten ergebe sich eine zu hohe Gesamtbelastung, betont Schäfer. Denn der Gewinn, der in Form einer Dividende ausgeschüttet wird, wurde schon auf der Unternehmensebene steuerlich belastet. (jb)