Die in der AfW-Initiative "Pools für Makler" zusammengeschlossenen Pools fordern, die Aufsicht über Finanzlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) bundesweit bei den Industrie- und Handelskammern (IHKn) anzusiedeln. Die Initiative unterstützt zwar das Ziel einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Vermittleraufsicht, das die Bundesregierung verfolgt. Allerdings wehrt sie sich gegen den Plan, 34f-Berater der Kontrolle der Finanzaufsicht Bafin zu unterstellen.

Genau dieses Projekt hatte die Bundesregierung in dem im März 2018 in Kraft getretenen Koalitionsvertrag festgeschrieben. Aktuell sind von diesem Vorhaben 37.865 34f-Vermittler betroffen. So viele waren Anfang Juli 2019 beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) registriert. In der Branche sorgen die Absichten der Großen Koalition immer wieder für Wirbel. Zahlreiche Verbände haben sich bereits kritisch geäußert, darunter nun auch der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW. 
                                                     
IHKn haben Aufsichtskompetenz bereits bewiesen
Die Forderung, 34f-Berater, zudem auch Versicherungsvermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34d GewO und Immobilialdarlehensvermittler nach Paragraf 34i GewO bundesweit einheitlich unter die Aufsicht der IHKn zu stellen, basiere auf den guten Erfahrungen der vergangenen Jahren, so der AfW. Die Vermittleraufsicht durch das Kammersystem besteht seit 2013. "Die IHKen haben nachgewiesen, dass sie eine erfolgreiche Aufsicht durchführen können", schreibt der Verband in einer Mitteilung. 

Dies hatte die Bundesregierung in Ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP im März 2018 auch noch bestätigt (DS 19/1163). Dort hieß es: "Der geschäftsführenden Bundesregierung liegen keine Informationen über Schadensfälle vor, die durch Finanzanlagenvermittler verursacht wurden." Eine ausreichende Regulierungstiefe hatte die vorherige Regierung bereits im Februar 2017 bescheinigt (DS 18/11337). "An dieser Situation hat sich nichts geändert", schreibt der AfW. Es seien keine Probleme erkennbar, die aufgrund der gewerberechtlichen Vermittleraufsicht entstanden sind oder begünstigt worden wären. 

Klare Vorgaben gefordert
Daher fordert die Initiative "Pools für Makler" den Stopp der Pläne für einen Wechsel hin zur Kontrolle durch die Bafin. Stattdessen solle die Bundesregierung klare Vorgaben machen für eine bundesweit einheitliche Aufsicht unter dem Dach der IHKn. Dafür nennt der AfW mehrere stichhaltige Gründe.

Als wichtigen Punkt führt der Verband das Kostenrisiko an. "Das vorhandene Umlageprinzip für Bafin-beaufsichtigte Unternehmen wird sehr wahrscheinlich zu deutlich höheren Kosten im vierstelligen Bereich für die Vermittler führen", schreibt der AfW. Die erhöhten Kosten könnten dazu führen, dass zahlreiche Vermittler den Markt verlassen. Die Finanzberatung würde in diesem Fall spürbar leiden.

Darüber hinaus werde die Aufsicht noch mehr zerstückelt, falls die Bundesregierung ihre Pläne umsetzen sollte. Eine einheitliche Vermittleraufsicht bei den IHKn hingegen würde nach AfW-Auffassung eine konsistente Aufsicht über alle Erlaubnistatbestände hinweg ermöglichen. (am)