Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat die politischen Pläne für die Neueregelung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) als undurchführbar kritisiert: Die Spitzen aus CDU, CSU und SPD haben sich darauf geeinigt, die 34f-Vermittler unter die Kontrolle der Finanzaufsicht Bafin zu stellen (Lesen Sie hierzu auch den Kommentar von FONDS professionell-Chefredakteur Bernd Mikosch: "Der 34f steht auf der Kippe: Was das für Vermittler bedeutet").

Der Verband begrüßt in einer Pressemitteilung zwar das Ziel einer einheitlichen Aufsicht und damit einheitliche Spielregeln für alle Vermittlungsbereiche. "Wir sehen jedoch den angedachten Weg einer Bafin-Aufsicht über freie Finanzdienstleister mit Zulassung nach Paragraf 34f GewO nicht als einen sinnvollen Weg hierzu an."

Der AfW führt aus, dass die Bafin für die Aufgabe schlicht nicht geeignet sei, die rund 38.000 freien Vermittler zu kontrollieren. "Die Bafin steht mit der Umsetzung von IDD, Mifid II, Solvency II und weiteren Großprojekten vor großen personellen und inhaltlichen Herausforderungen allein schon im Rahmen der ihr aktuell übertragenen Aufsichtspflichten."

IHKen sehr wohl für Aufsicht geeignet
Zudem verweist der Verband darauf, dass sich das erst 2013 etablierte Zulassungs- und Aufsichtssystem durch die Industrie- und Handelskammer (IHKen), Gewerbeämter und Wirtschaftsprüfer bewährt habe. Es sei kein überzeugendes Argument für eine grundlegende und mit erheblichem finanziellem und bürokratischem Aufwand verbundene Änderung so kurz nach der Einführung dieses Systems ersichtlich.

Insbesondere die IHKen haben dem AfW zufolge inzwischen großes Know-how und seien mit erheblichem Engagement in der Fläche tätig. "Unser föderales System hat es mit sich gebracht, dass in einigen Bundesländern jedoch statt der IHKen die Gewerbeämter für die Aufsicht zuständig sind. Für eine bundeseinheitliche IHK-Aufsicht machen wir uns weiterhin stark. Die IHKen können das und wollen das", schreibt der Verband.

"Deutsche Kreditwirtschaft und Verbraucherschützer haben sich hier prominent mit einer alten Forderung in den Koalitionsvertrag eingebracht. Wir werden handeln, wenn nötig", kommentiert Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, die Koalitionspläne.

In der Presseaussendung schreibt der Rechtsexperte weiter, dass eine Punkt klargestellt werden müsse: "Ein angedachter Wechsel der Zuständigkeit für die Aufsicht führt nicht automatisch zu einer Abschaffung des Paragraf 34f GewO, also der Bereichsausnahme vom Kreditwesengesetz (KWG) nach Paragraf 2 Absaz 6 Satz 1 Nr. 8." Es gebe keinen Plan, die Fondsvermittlung ausschließlich KWG-Instituten zu überlassen. (jb)