Viele Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler sind dem Bundesverband Finanzdienstleistung AfW zufolge dazu verpflichtet, die erweiterten Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) in ihrem Unternehmen umzusetzen. Knapp zwei Drittel der Vermittlerschaft (65 Prozent) sind auch der Ansicht, sich in dieser Frage bereits gut aufgestellt zu haben. Das ist ein Ergebnis des 16. AfW-Vermittlerbarometers, einer jährlichen umfassenden Online-Umfrage, für die der Verband mehr als 1.000 Vermittler befragt hat.

Wer Lebensversicherungen, Darlehen oder Kapitalanlageprodukte vermittelt, fällt unter die GwG-Pflichten, auch wenn es nur um einen einzigen Vermittlungsvorgang pro Jahr geht. Ausgenommen sind lediglich reine Sachmakler und gebundene Vertreter. "Auch Finanzanlagenvermittler sind betroffen, es sei denn, sie vermitteln ausschließlich Kapitalanlagen, die von Unternehmen emittiert oder vertrieben werden, die selbst unter die GwG-Pflichten fallen", so der AfW.

Verpflichtende Risikoanalyse nicht vernachlässigen
Während sich jeder vierte Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (26 Prozent) unsicher über die GwG-Konformität des eigenen Unternehmens war, erklärten nur zwei Prozent, diese sei noch nicht hergestellt. Die Kontrollfrage, ob die jährliche Risikoanalyse – eines der wesentlichen Erfordernisse – auch tatsächlich erstellt wird, zeigt hingegen ein anderes Bild.

So nehmen lediglich 27 Prozent jährlich eine schriftliche Risikoanalyse ihres Unternehmens vor, fast die Hälfte der befragten Vermittler (46 Prozent) tut dies noch nicht. Dabei sind die GwG-Pflichten klar geregelt. "Die betroffenen Vermittler müssen über ein Risikomanagement und interne Sicherungsmaßnahmen verfügen", erklärt AfW-Vorstand Norman Wirth. "Sie müssen ihre Beschäftigten entsprechend schulen und haben spezielle Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Sorgfaltspflichten", sagt er.

Praktische Hilfestellung
Alle Pflichten haben der AfW und der Votum-Verband gemeinsam in einem verständlichen Kompendium aufbereitet. Die Materialien können von den Webseiten des AfW (externer Link) und des Votum-Verbandes heruntergeladen werden. "Leider scheint es, als würden viele Vermittelnde ihre Pflichten noch nicht vollständig kennen", so Wirth. "Wir appellieren an alle Betroffenen, sich mit den Vorgaben des Geldwäschegesetzes zu beschäftigen", sagt er. Der Aufwand für die Umsetzung sei überschaubar und erspare möglicherweise erheblichen Stress. Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben drohen hohe Bußgelder, verdachtsunabhängige Kontrollen der Behörden fänden bereits statt.

Seit Jahresbeginn sind Vermittler, die dem GwG unterliegen, außerdem verpflichtet, sich auf dem Meldeportal goAML zu registrieren, über das Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung entgegengenommen werden. Auch dazu finden sich auf der Webseite des AfW umfangreiche Hilfestellungen (externer Link). (am)