Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (30.11.) in seiner 42. Sitzung beschlossen, eine "Fokusgruppe private Altersvorsorge" einzusetzen. Diese soll mögliche Reformen prüfen und bewerten. Unter anderem soll die Expertengruppe prüfen, ob Anlageprodukte, die höhere Rendite erzielen als Riester-Verträge, in der privaten Altersvorsorge gesetzlich gefördert werden können. Eine solche Prüfung ist im Koalitionsvertrag verankert – nun soll sie starten. 

Der deutsche Fondsverband BVI sieht dies sehr positiv. "Es ist dringend erforderlich, die private Altersvorsorge weiterzuentwickeln", sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. Als Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester, die für eine gesetzliche Anerkennung in der privaten Vorsorge in Frage kommen, nennt er Fondssparpläne. Anknüpfend an den Koalitionsvertrag hat der BVI bereits das Konzept für ein Fondsspardepot entwickelt. 

Mindestlaufzeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres 
Kernelement des Fondsspardepots ist ein besonderes Depot für Fondssparpläne, die ausschließlich zum Zweck der Altersvorsorge abgeschlossen werden und daher eine Mindestlaufzeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres aufweisen. Die Förderung erfolgt über einen gesonderten Freibetrag für die erzielten Gewinne, der mit der Anspardauer kontinuierlich wächst. "Damit kann die Politik einen starken Anreiz zum Sparen für die Altersvorsorge setzen", sagt Richter. Die deutlich gestiegene Nachfrage nach Fondssparplänen sei ein Beleg für ihre Akzeptanz als Altersvorsorgeinstrument in breiten Bevölkerungsgruppen.

Die Reform der privaten Vorsorge ist erforderlich, da sich seit Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002 an den gesetzlichen Rahmenbedingungen nichts geändert hat, obwohl in der letzten Legislaturperiode Branchenvorschläge zur Vereinfachung der Produkte und damit einer Renditeverbesserung für Millionen von Riester-Sparern auf dem Tisch lagen.

BVI lehnt Staatsfonds in der privaten Vorsorge ab
Die vom Bundeskabinett eingesetzte Expertengruppe soll außerdem – entsprechend dem Koalitionsvertrag – in der privaten Vorsorge das Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven, kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit prüfen. "Die Prüfung der umstrittenen Idee ist dringend geboten, um sicherzustellen, dass kein wettbewerbsverzerrender Eingriff in den privaten Altersvorsorgemarkt stattfindet", erklärt Thomas Richter. "Einen Staatsfonds in der privaten Vorsorge lehnen wir ab." (am)