Sylvia Sonnweber, Rechtsanwältin in der Kanzlei Mattil, warnt vor einer Betrugsmasche mit vermeintlichen Festgeldangeboten. Seit einigen Jahren würden Tausende gutgläubige Verbraucher mit der Aussicht auf hohe Zinsen bei einer deutschen oder europäischen Bank geködert. Die Unternehmen würden interessierten Anleger einen vorbereiteten Überweisungsauftrag senden, auf dem sie als Kontoinhaber und eine IBAN-Nummer verzeichnet seien. Das Guthaben der Sparer, die Geld auf dieses Konto überweisen, würde jedoch "sofort abgeräumt".

Möglich sei das, weil in Wahrheit nicht der Anleger der Kontoinhaber sei, sondern der Betrüger, dessen Konto die vorgegebene IBAN-Nummer trägt. "Seit einigen Jahren, nach Inkrafttreten der ersten Zahlungsdienste-Richtlinie (Art. 74 (2) 1. Zahlungsdienste-Richtlinie 2007/64 EU, Paragraf 675r BGB), müssen die Banken nicht mehr die Übereinstimmung von Kontoinhaber und IBAN prüfen", teilt die Münchner Kanzlei mit. "Dazu waren die Banken in der Vergangenheit verpflichtet, sodass diese Art von Betrug nicht hätte stattfinden können. Die EU-Gesetzgebung hat jedoch den Schwerpunkt auf die Schnelligkeit einer Überweisung gelegt, unter Aufgabe des für einen Bankkunden viel wichtigeren Sicherheitsaspektes."

"Die Prüfpflicht der Bank müsste Vorrang haben"
Die Betrugsmasche grassiere. "Jede Woche kommt ein neues Unternehmen auf den Markt, das die Anleger auf diese Weise abzockt", hat die Kanzlei beobachtet. Kontrolliert und gesteuert würden die Firmen offensichtlich von einer einzigen Bande. Rechtsanwältin Sonnweber fordert den Gesetzgeber und die EU-Kommission auf, die Rechtslage nochmals zu überprüfen. "Die Prüfpflicht der Bank müsste Vorrang haben, nicht der Aspekt einer sekundenschnellen Überweisung", betont sie. (bm)