Versicherungsvermittler sollten daran denken, sich bis zum 1. Januar 2024 bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) elektronisch zu registrieren. Daran erinnert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Gemäß Paragraf 2, Absatz 1 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, kurz: GwG) zählten Versicherungsvermittler zu den Berufsgruppen, die unter das Regelwerk fallen, so der Verband. Daher treffe sie auch die neue Eintragungspflicht.

Bislang war eine Registrierung nur dann notwendig, wenn ein Sachverhalt übermittelt werden sollte, der mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang stehen könnte. Künftig müssen sich Vermittler auch verdachtsunabhängig bei der FIU registrieren. Dafür ist das elektronische Meldeportal "goAML" zu nutzen.

Verdachtsmeldungen sammeln und auswerten
Die zentrale Aufgabe der FIU ist es, Verdachtsmeldungen in Bezug auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung entgegenzunehmen, zu sammeln, zu bewerten und schließlich Transaktionen zu untersagen oder andere Sofortmaßnahmen anzuordnen. (am)