Die britische Finanzaufsicht FCA will den Fondsgesellschaften des Königreichs mehr Spielraum bei der Finanzierung von Studien und Analysen einräumen. Dies teilte die Behörde mit. Demnach soll es wieder erlaubt werden, den Kauf des Researchs von Drittanbietern wie Handelshäusern oder Investmentbanken mit der Ausführung von Wertpapierhandelsaufträgen zu verrechnen. Solche Paketlösungen waren im Zuge der Finanzmarktrichtlinie Mifid II untersagt worden. Den europäischen Regulierern war diese Praxis zu undurchsichtig gewesen.

Mit dem Schritt dreht Großbritannien dieses sogenannte "Unbundling" von Research und Handelsaufträgen zurück. Nach dem Austritt des Königreichs aus der Europäischen Union galten die Mifid-Regeln zunächst weiter. Im vergangenen Jahr kamen jedoch Bestrebungen auf, die Vorgaben auf der Insel anzupassen. Zwar würden Asset Manager im Großen und Ganzen die für ihre Arbeit benötigten Analysen bekommen. "Die derzeitigen Optionen können jedoch operativ komplex sein und in einigen Fällen größere Vermögensverwalter begünstigen", begründet die Behörde den Vorstoß.

Wettbewerb fördern
Nach den nun von der FCA vorgelegten Ideen sollen andere Wege weiterhin offen stehen, etwa dass Asset Manager wie seit Mifid II die Kosten für externe Analysen selbst übernehmen. "Wir schlagen vor, mehr Möglichkeiten für die Bezahlung von Research zu schaffen, um den Wettbewerb zu fördern und den grenzüberschreitenden Einkauf von Research zu erleichtern", erläutert Sarah Pritchard, Executive Director der FCA.

Die britische Finanzaufsicht betont aber auch, dass die neuen Regeln mit den Vorschriften für die Bezahlung von Research in anderen wichtigen Rechtsordnungen vereinbar sein sollen. Wie jedoch genau die Regeln in dem Königreich aussehen sollen, ohne den Mifid-II-Vorgaben zu widersprechen, ist noch unklar. Die Behörde will im Laufe des ersten Halbjahres die konkreten Vorschriften ausarbeiten. (ert)