Aufsicht über freie Vermittler: Referentenentwurf beziffert Kosten
Die Kosten der Bafin für den Aufsichtswechsel über 34f-Vermittler und 34h-Berater werden in die Millionen gehen. Eine Schätzung hierzu gibt ein unveröffentlichter Referentenentwurf des Finanzministeriums, der FONDS professionell vorliegt. Die Rechnung sollen die Beaufsichtigten selbst bezahlen.
Auf die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) musste die Branche lange warten. Doch bei der geplanten Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34h GewO macht Berlin Dampf. Bereits seit dem 12. September 2019 existiert ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für ein Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz, kurz: FinAnlVüG. Das bislang unveröffentlichte Dokument liegt FONDS professionell ONLINE vor.
Ein Blick in den Entwurf zeigt, dass dieser inhaltlich dem Eckpunktepapier folgt, welches Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium am 24. Juli dieses Jahres präsentiert haben. Wie dort festgelegt, sieht der Referentenentwurf ebenfalls vor, dass die materiellen Regelungen der neuen FinVermV in einen eigenen Abschnitt im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) überführt werden. Die bisherigen 34f-Vermittler und 34h-Berater werden unter dem neu geschaffenen Begriff "Finanzanlagendienstleister" zusammengeführt.
Stichtag 1. Januar 2021
Auch am bisherigen Zeitplan hält das BMF fest: Zum 1. Januar 2021 sollen die Vermittler und Berater der Bafin-Aufsicht unterstellt werden. Die Paragrafen 34f und 34h GewO sowie die FinVermV erlöschen an diesem Tag. Bestehende Erlaubnisse nach der GewO bleiben ihrem Umfang und Inhalt nach zunächst bestehen. Die Inhaber werden ab dem 1. Januar 2021 allerdings in einem Nachweisverfahren sukzessive durch die Bafin überprüft. Verkündet werden soll das neue Gesetz sechs Monate und einen Tag vor seinem Inkrafttreten, wenn der Zeitplan weiterhin gehalten wird, also am 30. Juni 2020.
Auf den 57 Seiten des Referentenentwurfs finden sich somit keine großen Überraschungen. Ins Auge springen allerdings die erstmals bezifferten Kosten für den Aufsichtswechsel. So wird bei der Bafin voraussichtlich ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe 5,2 Millionen Euro anfallen. Die jährlich wiederkehrenden Kosten werden auf immerhin rund 39 Millionen Euro veranschlagt.
Beaufsichtigte zahlen die Zeche
Auch wie die Kosten refinanziert werden sollen, ist im Referentenentwurf für das FinAnlVüG zu lesen: "Die bei der Bundesanstalt entstehenden einmaligen Kosten werden von den zu Beaufsichtigenden getragen, durch Umlagen, Gebühren und gesonderte Kostenerstattung", steht gleich auf der zweiten Seite. Und: "Den betroffenen Unternehmen werden durch die Pflicht zur Zahlung einer Umlage sowie von Gebühren und von Kosten gesonderter Erstattung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung mit insgesamt rund 38,794 Millionen Euro jährlich belastet."
Angesichts der geschätzten Kosten sei nun spätestens der Zeitpunkt gekommen, um den Planern dieses "Schildbürgerstreichs" Einhalt zu gebieten, konstatiert der Branchenverband Votum. "Der Aufbau einer solchen kostenträchtigen zusätzlichen Behördeneinheit ist tatsächlich durch nichts zu rechtfertigen", erklärt Votum-Vorstand Martin Klein.
Hoffen auf das Bundeswirtschaftsministerium
"Es gibt derzeit im Bereich der gewerblichen Finanzanlagenvermittlung keine Missstände oder Skandale, die eine Veränderung des Aufsichtsmanagements zwingend erforderlich machen würden", so Klein. Es sei weder eine flächendeckende Fehlberatung zu beobachten noch ein Anstieg der Beschwerden oder Klageverfahren. Daher sei nur zu hoffen, dass das Bundeswirtschaftsministerium sich mit seinen bereits formulierten Bedenken gegen das Projekt durchsetzen werde. (am)
Kommentare
§34f, Bafin-Aufsicht
Antwortenm.E. ist das gelungene Lobbyarbeit von Banken. Nachstehend ein Text den ich an "meinen" lokalen Bundestagsabgeordneten versandt habe. Bitte gerne verwenden, die meisten der mehr wie 700 Abgeordneten werden sich mit diesem "Exotenthema" gar nicht beschäftigt haben. ------------------------------------- Guten Tag Herr Kaufmann, gibt es denn Ihrer Kenntnis nach irgendwelche sachlichen Gründe für diese offenbar teure Maßnahme. Mittels Kostentragungspflicht werden weitere kleinere und mittlere Marktteilnehmer aus dem Markt gedrängt. Seit Jahren wird seitens der Politik und einem vorgeblichen Verbraucherschutz herumgeregelt. Verbesserungen für Verbraucher halten sich arg in Grenzen. Ist das erfolgreiche Lobbyarbeit von Banken u.Ä. damit die Kleinen große Steine in den Weg gelegt bekommen? Es wird darauf hinauslaufen dass viele Einzelunternehmer aufgrund Bürokratieaufkommen und Kostensteigerung aufgeben müssen. Und das trotz Verantwortungsgefühl und laufender Fortbildung. Anlagebetrug und für Kunden eigenartige bis ruinöse Anlagemodelle kommen aber ganz überwiegend nicht aus dieser Ecke! Für die dubiosen Emittenten und Vertriebe wird es dann weiterhin nur eine laffe Prüfung geben, ob denn der Prospekt formalen Kriterien genügt? Zitat aus https://www.fondsprofessionell.de/news/uebersicht/headline/aufsicht-ueber-freie-vermittler-referentenentwurf-beziffert-kosten-193076/ref/2/: Beaufsichtigte zahlen die Zeche Auch wie die Kosten refinanziert werden sollen, ist im Referentenentwurf für das FinAnlVüG zu lesen: "Die bei der Bundesanstalt entstehenden einmaligen Kosten werden von den zu Beaufsichtigenden getragen, durch Umlagen, Gebühren und gesonderte Kostenerstattung", steht gleich auf der zweiten Seite. Und: "Den betroffenen Unternehmen werden durch die Pflicht zur Zahlung einer Umlage sowie von Gebühren und von Kosten gesonderter Erstattung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung mit insgesamt rund 38,794 Millionen Euro jährlich belastet." Angesichts der geschätzten Kosten sei nun spätestens der Zeitpunkt gekommen, um den Planern dieses "Schildbürgerstreichs" Einhalt zu gebieten, konstatiert der Branchenverband Votum. "Der Aufbau einer solchen kostenträchtigen zusätzlichen Behördeneinheit ist tatsächlich durch nichts zu rechtfertigen", erklärt Votum-Vorstand Martin Klein. Hoffen auf das Bundeswirtschaftsministerium "Es gibt derzeit im Bereich der gewerblichen Finanzanlagenvermittlung keine Missstände oder Skandale, die eine Veränderung des Aufsichtsmanagements zwingend erforderlich machen würden", so Klein. Es sei weder eine flächendeckende Fehlberatung zu beobachten noch ein Anstieg der Beschwerden oder Klageverfahren. Daher sei nur zu hoffen, dass das Bundeswirtschaftsministerium sich mit seinen bereits formulierten Bedenken gegen das Projekt durchsetzen werde. (am) Wäre schön, wenn Sie hier für mich und ein paar Kollegen eine Stellungnahme des bei Ihnen fachlich zuständigen Herrn erhalten und übermitteln könnten. MfG ...
n.caesar@bf-services.de am 22.11.19 um 16:49unsinnige und überflüssige BAFIN Aufsicht
AntwortenWenn ich es richtig im Kopf habe sind wir in der BRD ca. 38.000 34 F Berater. Die kolportierten mehr als 38 Mio. jährlichen Kosten entsprächen somit mehr als 1.000 Euro jährlich pro Nase. Leute, wann regt sich da mal langsam ein nennenswerter Widerstand gegen die hoch dotierte Politikerkaste? Nullzinsen, unsinnige Kostenbelastungen....Das Phlegma in Deutschland ist grenzenlos.
Udo Heißwolf am 22.11.19 um 15:29Wir kontrollieren im Gegenzug die Rückstellungen für die Beamtenvorsorge -Abschaffung
AntwortenAnders sieht es bei erstgenannten aus. Man sieht kein Problem darin die Rückstellungen für die Beamtenvorsorge NICHT zu bilden. Mittlerweile wohl mindestens 1,7 BILLIONEN EURO DEFIZIT! in Zahlen € 1.7 000.000.000.000,00. Abgesehen davon, dass dieser Fakt in der Öffentlichkeit und der Jugend bekannt gemacht werden muss-wo bleibt die ach so seriöse Medienlandschaft, sollten alle Vermittler-wohl eher von Beamtenversicherern nicht, deswegen konzertiert an die Öffentlichkeit gehen. In Staaten um Deutschland A, CH, NL-ist das Staatsgefüge wegen der Abschaffung des Beamtentums keineswegs zusammengebrochen. Im Gegenteil, da alle Bürger im selben Boot sitzen, ist dort überall die Altersversorgung oft doppelt und dreifach höher. Diese "Entscheider" werden vom Volk für seriöse Arbeit bezahlt und nicht für die Gängelung der Bürger, die in diesem konkreten Fall sogar hervorragende Arbeit, mittlerweile sogar Frondienste leisten. Leider ist es auch der bequeme deutsche Vermittler Mitschuld, der es nicht schafft, seinen Abgeordneten anzuschreiben, um darauf hinzuweisen, dass er nicht gewählt wird wenn er absolut korrekte Arbeit zu Tode reguliert, während die eigene Versorgung schon Jahrzehnte bankrott ist. Jugendliche, die solche Politiker wählen, sind wohl eher behandlungsbedürftig. Beamte und Politiker, incl. Richter kümmern sich um die Mücke an der Scheibe, obwohl Sie selbst in der Schrottkarre sitzen. Die Beratungsqualität der Makler ist nachgewiesen, bei einer Beschwerdequote von 0,03%, vorbildlich.
W.Strassnig am 22.11.19 um 14:00