Auf die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) musste die Branche lange warten. Doch bei der geplanten Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34h GewO macht Berlin Dampf. Bereits seit dem 12. September 2019 existiert ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für ein Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz, kurz: FinAnlVüG. Das bislang unveröffentlichte Dokument liegt FONDS professionell ONLINE vor.

Ein Blick in den Entwurf zeigt, dass dieser inhaltlich dem Eckpunktepapier folgt, welches Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium am 24. Juli dieses Jahres präsentiert haben. Wie dort festgelegt, sieht der Referentenentwurf ebenfalls vor, dass die materiellen Regelungen der neuen FinVermV in einen eigenen Abschnitt im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) überführt werden. Die bisherigen 34f-Vermittler und 34h-Berater werden unter dem neu geschaffenen Begriff "Finanzanlagendienstleister" zusammengeführt. 

Stichtag 1. Januar 2021
Auch am bisherigen Zeitplan hält das BMF fest: Zum 1. Januar 2021 sollen die Vermittler und Berater der Bafin-Aufsicht unterstellt werden. Die Paragrafen 34f und 34h GewO sowie die FinVermV erlöschen an diesem Tag. Bestehende Erlaubnisse nach der GewO bleiben ihrem Umfang und Inhalt nach zunächst bestehen. Die Inhaber werden ab dem 1. Januar 2021 allerdings in einem Nachweisverfahren sukzessive durch die Bafin überprüft. Verkündet werden soll das neue Gesetz sechs Monate und einen Tag vor seinem Inkrafttreten, wenn der Zeitplan weiterhin gehalten wird, also am 30. Juni 2020. 

Auf den 57 Seiten des Referentenentwurfs finden sich somit keine großen Überraschungen. Ins Auge springen allerdings die erstmals bezifferten Kosten für den Aufsichtswechsel. So wird bei der Bafin voraussichtlich ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe 5,2 Millionen Euro anfallen. Die jährlich wiederkehrenden Kosten werden auf immerhin rund 39 Millionen Euro veranschlagt. 

Beaufsichtigte zahlen die Zeche
Auch wie die Kosten refinanziert werden sollen, ist im Referentenentwurf für das FinAnlVüG zu lesen: "Die bei der Bundesanstalt entstehenden einmaligen Kosten werden von den zu Beaufsichtigenden getragen, durch Umlagen, Gebühren und gesonderte Kostenerstattung", steht gleich auf der zweiten Seite. Und: "Den betroffenen Unternehmen werden durch die Pflicht zur Zahlung einer Umlage sowie von Gebühren und von Kosten gesonderter Erstattung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung mit insgesamt rund 38,794 Millionen Euro jährlich belastet."

Angesichts der geschätzten Kosten sei nun spätestens der Zeitpunkt gekommen, um den Planern dieses "Schildbürgerstreichs" Einhalt zu gebieten, konstatiert der Branchenverband Votum. "Der Aufbau einer solchen kostenträchtigen zusätzlichen Behördeneinheit ist tatsächlich durch nichts zu rechtfertigen", erklärt Votum-Vorstand Martin Klein.

Hoffen auf das Bundeswirtschaftsministerium
"Es gibt derzeit im Bereich der gewerblichen Finanzanlagenvermittlung keine Missstände oder Skandale, die eine Veränderung des Aufsichtsmanagements zwingend erforderlich machen würden", so Klein. Es sei weder eine flächendeckende Fehlberatung zu beobachten noch ein Anstieg der Beschwerden oder Klageverfahren. Daher sei nur zu hoffen, dass das Bundeswirtschaftsministerium sich mit seinen bereits formulierten Bedenken gegen das Projekt durchsetzen werde. (am)