Das Jahr 2019 ist gerade mal vier Monate alt. In der Zeit hat die Finanzaufsicht Bafin bereits in 25 Fällen vor Firmen warnen müssen, die Finanzdienstleistungen anbieten, ohne die dafür nötige Erlaubnis gemäß Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG) zu besitzen. Das sind rechnerisch mehr als sechs Meldungen pro Monat oder je eineinhalb pro Woche. Zum Vergleich: Im Jahr 2018 musste sich die Aufsicht in 87 Fällen wegen Gesellschaften mit angeblicher KWG32-Lizenz an die Öffentlichkeit wenden – durchschnittlich also 7,25 Mal pro Monat.  

Die jüngste Meldung kam pünktlich am 30. April raus und betrifft die Orion Consulting Ltd. mit Sitz auf dem nördlich von Südamerika gelegenen Inselstaat "St. Vincent und die Grenadinen" ("Kleine Antillen"). Das Unternehmen bietet laut der Behörde auf der von ihr betriebenen Handelsplattform "www.kapitalswiss.com" Forex und finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs). (jb)

Die weiteren 24 Gesellschaften, die unberechtigter Weise eine KWG-32-Lizenz vorgeben und vor denen die Bafin daher seit Jahresbeginn warnen musste, sind: