Die Finanzaufsicht Bafin hat ihre Anfang September 2022 veröffentlichten "Fragen und Antworten zur EU-Offenlegungsverordnung" (FAQ) aktualisiert. Als Grund gibt die Behörde in einer Mitteilung die von der EU-Kommission am 17. Februar veröffentlichten neuen Technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standard oder RTS) zur Offenlegungsverordnung an. Dadurch gab es ein paar Änderungen bei den FAQs.

Konkret enthalten die überarbeiteten Anhänge II bis V der RTS neue, weitere Angaben zu taxonomiekonformen Investitionen in die Bereiche fossiles Gas und Kernenergie. Sie müssen seit dem 20. Februar 2023 verwendet werden. Zu den sich daraus für Finanzmarktteilnehmer ergebenden Herausforderungen nimmt die Aufsicht laut Mitteilung in der neuen Frage und Antwort Nr. 5 Stellung.

Teilweise unverständlich
Die Aufsicht hatte die FAQs im vergangenen Herbst erstmals veröffentlicht, weil der Text der seit 10. März 2021 geltenden Verordnung "über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor" nach Ansicht der Bafin eine Reihe an unbestimmten Rechtsbegriffen enthält, deren Auslegung Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern Schwierigkeiten in der Praxis bereitet. 

Auch die von der Europäischen Kommission bereitgestellten Fragen und Antworten, die sie im Juli 2021 und im Mai 2022 zur Offenlegungsverordnung veröffentlicht hatte, werfen offenbar Anwendungsfragen auf. Daher hatte die Bafin bestehende Fragen geprüft und einen fortlaufenden Frage-Antwort-Katalog (externer Link zu den FAQs auf der Bafin-Seite) erstellt, der nun aktualisiert wurde. (jb)