Die gewerblichen Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater sollen bekanntlich ab kommendem Jahr unter die Aufsicht der Bafin kommen. Einen entsprechenden Referentenentwurf hatte das Bundesfinanzministerium einige Tage vor Weihnachten vorgelegt. Diesen konnten Branchenverbände und andere Beteiligte kommentieren, so auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK).

Das Urteil des Spitzenverbandes der Industrie- und Handelskammer (IHKen) zu dem Vorhaben der Regierung ist vernichtend – sicher kein Wunder, da die IHKen bald nicht mehr für die rund 38.000 Vermittler und Berater mit Erlaubnis gemäß Paragraf 34f oder 34h Gewerbeordnung zuständig sein sollen.

Bafin konnte Skandale nicht verhindern
Die Kammern betonen, dass sie eine qualitativ hochwertige Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler sicherstellen, schließlich würden sie über jahrelange Erfahrung in den gewerberechtlichen Erlaubnisverfahren verfügen. "Es ist nicht erkennbar, weshalb die Bafin für die Prüfung der unverändert bleibenden formalen Erlaubnisvoraussetzungen mehr Fachkompetenz haben sollte" als die IHKen, heißt es in der Stellungnahme.

Zudem sei die Bafin zentral strukturiert und habe kaum Erfahrungen mit Kleingewerbetreibenden. Synergieeffekte mit anderen Erlaubnissen, etwa denen gemäß Paragraf 34c/d/i GewO, würden verloren gehen.

Auch sei nicht ersichtlich, wodurch eine qualitativ bessere Aufsicht erreicht werden soll. Zumal, so der spitze Hinweis des DIHK, die Finanzskandale der letzten Jahre nicht von gewerblichen Vermittlern verursacht worden seien, sondern von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten mit entsprechenden Produkten. "Für die Prospektprüfung und die Institutsaufsicht ist die Bafin zuständig", bemerkt der DIHK.

Vermittlersterben wegen hoher Kosten?
Weiter fürchten die Kammern, dass das Lager der Finanzvermittler deutlich kleiner wird. Zum einen wegen der höheren Kosten durch die umlagefinanzierte Aufsicht der Bafin, zum anderen wegen des durch den Aufsichtswechsel entstehenden Bürokratieaufwands. Die IHKen rechnen vor, dass sich die Kosten für einen Kleingewerbetreibenden mitunter um das Vierfache erhöhen würden.

Der DIHK nennt auch konkrete Zahlen: Die Gewerbetreibenden müssten künftig mindestens 1.020 Euro zahlen. Für die Erstellung des erforderlichen Prüfberichtes fallen bisher aber nur Kosten von durchschnittlich 586 Euro an. Sofern in einem Berichtsjahr keine Geschäfte getätigt wurden, können Vermittler eine Negativerklärung abgeben – in diesem Fall zahlen sie gar nichts. (jb)