Das Bundesfinanzministerium hat kurz vor Weihnachten den Referentenentwurf zur Verlagerung der Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberatern veröffentlicht. Damit sollen ab 2021 nicht mehr die Industrie- und Handelskammern oder Gewerbeämter für Berater zuständig sein, die aktuell mit Erlaubnis gemäß Paragraf 34f oder 34h Gewerbeordnung arbeiten, sondern die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Das berichtet das "Handelsblatt", dem der Entwurf vorliegt.

Der Referentenentwurf basiert auf einem im Juli veröffentlichten Eckpunktepapier zur Änderung der Aufsicht für die gewerblichen Vermittler und Berater – Unterscheide zwischen dem Papier und dem Entwurf existieren wohl nur im Detail, wie Rechtsanwalt Heinz-Gerd Pinkernell von der Sozietät bei LPA-GGV in einem kurzen Kommentar herausgearbeitet hat.

Selbsterklärungen der Vermittler
Demnach bleibt es dabei, das ein neuer Erlaubnistatbestand im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geschaffen werden soll. Aus den Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberatern werden "Finanzanlagendienstleister". Ferner sollen die ab 1. August 2020 geltenden Regeln der jüngst novellierten Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) in das WpHG eingebaut werden.

Die Voraussetzungen zur Erlangung der Erlaubnis ändern sich nicht: Berater müssen ihre Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung sowie ihre Sachkunde nachweisen. Diese Bestätigungen sollen aber ab 2021 nach und nach von der Bafin überprüft werden. Dafür ist ein Zeitraum von zwei bis fünf Jahren vorgesehen. In der Zukunft sollen zudem die bisher fälligen jährlichen Testate von Wirtschaftsprüfern durch Selbsterklärungen ersetzt werden, die die Finanzanlagendienstleister bei der Behörde einreichen müssen.

Verbände zu Stellungnahmen aufgerufen

Vorgesehen ist wie im Eckpunktepapier schon angedeutet auch die Einführung von "Vertriebsgesellschaften" mit erweiterten Anforderungen sowie von "vertraglich gebundenen Vermittlern" ohne eigene Erlaubnis in Anlehnung an KWG-Vorschriften.

Ob der Referentenentwurf tatsächlich eins zu eins umgesetzt wird, ist noch offen. Nun sind die Verbände zu Stellungnahmen aufgerufen. Womöglich wird der Entwurf danach noch angepasst, bevor das Kabinett in verabschiedet. Erst danach entscheidet der Bundestag.

Neue Kosten
Die neue Aufsichtsstruktur wäre nicht umsonst zu haben, da die Bafin extra eine neue Einheit aufbauen müsste. Wie Banken, Versicherer und Wertpapierfirmen sollen künftig auch die Finanzanlagendienstleister über Umlagen und Gebühren zur Kasse gebeten werden. Medienberichten zufolge werden die Vermittler künftig in drei Gruppen aufgeteilt, die einzeln abgerechnet werden sollen: Erstens die klassischen Einzelkämpfer, die keiner Vertriebsgesellschaft angehören, zweitens sogenannte "bilanzierungs- und jahresabschlussprüfungspflichtige Finanzanlagendienstleister", worunter größere Einheiten zu verstehen sind, sowie drittens Vertriebsgesellschaften, denen angeschlossene Vermittler ohne eigene Erlaubnis angebunden sind.

Die Kosten für die Einzelunternehmer werden individuell nach ihrem Umsatz berechnet, sollen aber unter 2.000 Euro im Jahr bleiben. Die Gebühren der beiden anderen Gruppen basieren ebenfalls auf den Erlösen, sie sollen aber mindestens 2000 Euro jährlich zahlen. Insgesamt beziffert der Referentenentwurf die bei der Bafin entstehenden Einmalkosten für die Umstellung auf gut fünf Millionen Euro, berichtet das "Handelsblatt". Die jährlichen Kosten sollen sich auf mehr als 36 Millionen Euro belaufen. Ein im November publik gewordener erster Entwurf hatte die jährlichen Kosten noch auf knapp 39 Millionen Euro geschätzt (FONDS professionell ONLINE berichtete). (jb)