Bafin-Aufsicht für Vermittler: Ministerium legt Referentenentwurf vor
Bescherung kurz vor Weihnachten: Das Bundesfinanzministerium hat nun den Entwurf des Gesetzes veröffentlicht, mit dem die Aufsicht über gewerbliche Finanzberater auf die Bafin übertragen werden soll.
Das Bundesfinanzministerium hat kurz vor Weihnachten den Referentenentwurf zur Verlagerung der Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberatern veröffentlicht. Damit sollen ab 2021 nicht mehr die Industrie- und Handelskammern oder Gewerbeämter für Berater zuständig sein, die aktuell mit Erlaubnis gemäß Paragraf 34f oder 34h Gewerbeordnung arbeiten, sondern die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Das berichtet das "Handelsblatt", dem der Entwurf vorliegt.
Der Referentenentwurf basiert auf einem im Juli veröffentlichten Eckpunktepapier zur Änderung der Aufsicht für die gewerblichen Vermittler und Berater – Unterscheide zwischen dem Papier und dem Entwurf existieren wohl nur im Detail, wie Rechtsanwalt Heinz-Gerd Pinkernell von der Sozietät bei LPA-GGV in einem kurzen Kommentar herausgearbeitet hat.
Selbsterklärungen der Vermittler
Demnach bleibt es dabei, das ein neuer Erlaubnistatbestand im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geschaffen werden soll. Aus den Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberatern werden "Finanzanlagendienstleister". Ferner sollen die ab 1. August 2020 geltenden Regeln der jüngst novellierten Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) in das WpHG eingebaut werden.
Die Voraussetzungen zur Erlangung der Erlaubnis ändern sich nicht: Berater müssen ihre Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung sowie ihre Sachkunde nachweisen. Diese Bestätigungen sollen aber ab 2021 nach und nach von der Bafin überprüft werden. Dafür ist ein Zeitraum von zwei bis fünf Jahren vorgesehen. In der Zukunft sollen zudem die bisher fälligen jährlichen Testate von Wirtschaftsprüfern durch Selbsterklärungen ersetzt werden, die die Finanzanlagendienstleister bei der Behörde einreichen müssen.
Verbände zu Stellungnahmen aufgerufen
Vorgesehen ist wie im Eckpunktepapier schon angedeutet auch die Einführung von "Vertriebsgesellschaften" mit erweiterten Anforderungen sowie von "vertraglich gebundenen Vermittlern" ohne eigene Erlaubnis in Anlehnung an KWG-Vorschriften.
Ob der Referentenentwurf tatsächlich eins zu eins umgesetzt wird, ist noch offen. Nun sind die Verbände zu Stellungnahmen aufgerufen. Womöglich wird der Entwurf danach noch angepasst, bevor das Kabinett in verabschiedet. Erst danach entscheidet der Bundestag.
Neue Kosten
Die neue Aufsichtsstruktur wäre nicht umsonst zu haben, da die Bafin extra eine neue Einheit aufbauen müsste. Wie Banken, Versicherer und Wertpapierfirmen sollen künftig auch die Finanzanlagendienstleister über Umlagen und Gebühren zur Kasse gebeten werden. Medienberichten zufolge werden die Vermittler künftig in drei Gruppen aufgeteilt, die einzeln abgerechnet werden sollen: Erstens die klassischen Einzelkämpfer, die keiner Vertriebsgesellschaft angehören, zweitens sogenannte "bilanzierungs- und jahresabschlussprüfungspflichtige Finanzanlagendienstleister", worunter größere Einheiten zu verstehen sind, sowie drittens Vertriebsgesellschaften, denen angeschlossene Vermittler ohne eigene Erlaubnis angebunden sind.
Die Kosten für die Einzelunternehmer werden individuell nach ihrem Umsatz berechnet, sollen aber unter 2.000 Euro im Jahr bleiben. Die Gebühren der beiden anderen Gruppen basieren ebenfalls auf den Erlösen, sie sollen aber mindestens 2000 Euro jährlich zahlen. Insgesamt beziffert der Referentenentwurf die bei der Bafin entstehenden Einmalkosten für die Umstellung auf gut fünf Millionen Euro, berichtet das "Handelsblatt". Die jährlichen Kosten sollen sich auf mehr als 36 Millionen Euro belaufen. Ein im November publik gewordener erster Entwurf hatte die jährlichen Kosten noch auf knapp 39 Millionen Euro geschätzt (FONDS professionell ONLINE berichtete). (jb)
Kommentare
Vorauszahlung trotz unsicherem Erfolg
AntwortenLeider gibt es keinen wirklichen Grund dafür, auf eine effektive "Aufsichtsstruktur" durch die BAfin zu hoffen. Welcher Teil der BAFin-Aufsicht funktioniert eigentlich wirklich? Umso ärgerlicher sind die neuerlichen Finanzauflagen. Sie treffen leider wieder einmal die Falschen, denn die unseriösen Vermittler können das leicht aus den Graumarktprovisionen bezahlen. Dass der Graumarkt endlich angemessen reguliert würde, auch dafür gibt es keine Anzeichen. Es fragt sich auch, woher die BAFin die Fachleute bekommen will, die diese Aufsicht bewerkstelligen sollen? Das Ergebnis werden wieder unsensible Standards sein, die von Nichtfachleuten beherrscht werden und deshalb weit neben der Beraterrealität liegen. Das fühlt sich wieder an wie ein Krieg gegen die freien Finanzberater.
kjfinanzer am 24.12.19 um 18:08...und wieder schlägt der Bürokratie-Krake zu!
AntwortenDie Vorgaben der EU, mit jedem neuen Gesetz ein altes zu beseitigen, werden hier wieder einmal ignoriert. Dazu werden noch mehr behördliche Kostenstellen geschaffen, deren Kosten natürlich dem Finanzanlagenvermittler/-berater auferlegt werden. Der muß diese Kosten an den Endkunden weiterleiten. So ist der Verbraucher am Ende wieder der Dumme! Aber war es nicht Intension der Gesetzgebung, gerade den Verbraucher zu schützen? Der Schuß geht hier voll nach hinten los. Jetzt zahlt der Verbraucher nicht nur die Dienstleistung des Vermittlers/ Beraters, sondern auch den Beamten, der immer unsichtbar, aber gebührenpflichtig am Tisch sitzt. Grandiose Leistung!
kontakt@ohne-schaden.de am 23.12.19 um 13:16