Bafin-Aufsicht über 34f-ler: Das sagen Rechtsexperten
Inzwischen ist klar, wie die Große Koalition ihren Plan, 34f-Vermittler und 34h-Berater der Kontrolle der Finanzaufsicht zu unterstellen, umsetzen will. Dies zeigt ein dazu vorgelegtes Eckpunktepapier. FONDS professionell ONLINE hat namhafte Juristen um ihre Meinung zu dem Vorhaben gebeten.
Die Bundesregierung hat ihre Pläne konkretisiert, die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) auf die Bafin zu übertragen. Vor kurzem hat das Finanzministerium ein mit dem Bundesjustizministerium abgestimmtes Eckpunktepapier zu diesem Vorhaben vorgelegt.
Zwar stehen noch nicht alle Details fest, doch die wesentlichen Änderungen, die auf 34f-ler und auch auf 34h-Berater zukommen, lassen sich dem Papier entnehmen. In der Branche stoßen die nun genauer festgezurrten Aufsichtspläne auf geteilte Meinungen, wie eine Umfrage von FONDS professionell ONLINE zeigt.
Doch wie bewerten Rechtsexperten das konkretisierte Projekt? Wo sehen Sie Chancen, wo Risiken? Auch das wollte FONDS professionell ONLINE in Erfahrung bringen. Für die Stellungnahmen der Juristen – klicken Sie sich einfach durch unsere Bilderstrecke oben.(am)
Kommentare
Bafin
AntwortenEs bleibt unverständliches politisches Fingerhakeln, warum eine zentralistische Aufsicht durch die Bafin qualitativ besser sein soll als wie bisher durch die IHKs, sind doch die zu prüfenden Eckpunkte gesetzlich bzw via Verordnung vorgeschrieben. Die IHKs führen ja auch die Sachkundeprüfungen durch - oder soll das für den § 34 f die Bafin zentral machen? Für die kleinen Vermittlerorganisationen erhöht sich der bürokratische Aufwand, weil sie ja gleichzeitig wegen der Versicherungs- und der Darlehensvermittlung parallel unter Aufsicht der IHKs bleiben.
urenner@zsh.de am 07.08.19 um 14:56