Die Bundesregierung hat ihre Pläne konkretisiert, die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) auf die Bafin zu übertragen. Vor kurzem hat das Finanzministerium ein mit dem Bundesjustizministerium abgestimmtes Eckpunktepapier zu diesem Vorhaben vorgelegt.

Zwar stehen noch nicht alle Details fest, doch die wesentlichen Änderungen, die auf 34f-ler und auch auf 34h-Berater zukommen, lassen sich dem Papier entnehmen. In der Branche stoßen die nun genauer festgezurrten Aufsichtspläne auf geteilte Meinungen, wie eine Umfrage von FONDS professionell ONLINE zeigt.

Doch wie bewerten Rechtsexperten das konkretisierte Projekt? Wo sehen Sie Chancen, wo Risiken? Auch das wollte FONDS professionell ONLINE in Erfahrung bringen. Für die Stellungnahmen der Juristen – klicken Sie sich einfach durch unsere Bilderstrecke oben.(am)