Die Bundesregierung macht ernst mit ihren Plänen, Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) unter die Kontrolle der Finanzaufsicht zu stellen. Mitten in der Sommerpause hat das Finanzministerium ein mit dem Bundesjustizministerium abgestimmtes Papier veröffentlicht, das die Eckpunkte des Projekts absteckt.
 
Darauf hatte die Branche anderthalb Jahre – zum Teil mit erheblichem Unbehagen – gewartet. Denn das Vorhaben, die Aufsicht über 34f-Vermittler auf die Bafin zu übertragen, war bereits im Frühjahr 2018 im neuen Koalitionsvertrag verabschiedet worden. Zwar stehen noch nicht alle Details fest, doch die wesentlichen Änderungen, die auf 34f-ler und auch auf 34h-Berater zukommen, lassen sich dem Eckpunktepapier entnehmen.

FONDS professionell ONLINE hat sich bei Maklerpools, Branchenverbänden, im Bankensektor und bei Vertriebsorganisationen umgehört und Stimmen zu den konkretisierten Plänen für einen Aufsichtswechsel eingeholt. Die Meinungen gehen natürlich durchaus auseinander – klicken Sie sich einfach durch unsere Bilderstrecke oben. (am)