Bafin-Aufsicht über 34f-Vermittler: Widerstand in der Union wächst
Die Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bafin ist nach Auffassung der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) nicht zielführend. Schon zuvor hatten sich Fachpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen das entsprechende Vorhaben des Finanzministeriums ausgesprochen.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), eine Vereinigung von CDU und CSU, spricht sich klar gegen die geplante Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach Paragraf 34h GewO auf die Bafin aus. "Die Übertragung der Erlaubniserteilung und der Aufsicht würde die Kosten der Betriebe erheblich erhöhen", heißt es in einem Beschluss der MIT-Kommission Steuern und Finanzen. Zudem würde der Aufsichtswechsel die Bürokratie vergrößern und nicht zu mehr Verbraucherschutz beitragen.
Das Bundeskabinett hat am 11. März den vom SPD-geführten Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgelegten Referentenentwurf abgesegnet, der in der Branche scharf kritisiert worden war. "Es gibt keine Hinweise darauf, dass das bestehende System negative Auswirkungen hat", erklärt nun auch Sebastian Brehm, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der CSU im Bundestag und Vorsitzender der MIT-Steuerkommission. "Wir sollten deshalb entweder beim bisherigen System bleiben oder bundesweit einheitlich die Zuständigkeiten auf die Industrie- und Handelskammern übertragen", so Brehm.
Höhere Kompetenz der Bafin nicht erkennbar
Die Bundesregierung habe selbst eingeräumt, dass ihr keine Informationen über eine Benachteiligung von Verbrauchern vorliegen, die durch Finanzanlagenvermittler verursacht wurden, sagt Brehm. "Es ist überhaupt nicht erkennbar, weshalb die Bafin für die Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen und für die Aufsicht über die Tätigkeit der Finanzanlagenvermittler mehr Fachkompetenz und eine bessere Qualität haben sollte als die IHKen", konstatiert der CSU-Politiker.
Die MIT befürchtet, dass viele Kleingewerbetreibende wegen der deutlich höheren Kosten und der zunehmenden Bürokratie aufgeben könnten (lesen Sie dazu auch den Kommentar von FONDS professionell-Chefredakteur Bernd Mikosch "34f-Vermittler: Nächste Marktbereinigung voraus?" )."Damit hätte letztlich auch der Verbraucher das Nachsehen, da er weniger Auswahl hätte", sagt Brehm. Auch die Finanzierung des Mittelstands würde unter der Aufsichtsübertragung leiden.
Aufsicht komplett auf IHKen übertragen
"Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, die Zuständigkeit für die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler im Sinne eines One-Stop-Shops bundesweit auf die IHKen zu übertragen", fordert Brehm. So ließe sich eine einheitliche Aufsicht seiner Auffassung nach sogar noch stärken. Die Bafin könnte aus Sicht der MIT aber eine federführende Rolle in dem Ausschuss übernehmen, im dem die Verwaltungsvorschriften festgelegt werden.
Dass die Union nicht mehr geschlossen hinter dem Großprojekt Aufsichtswechsel steht, hatte der CDU-Bundestagsabgeordneten Carsten Brodesser bereits am 12. Februar 2020 in seiner Rede auf der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages deutlich gemacht. "Wir als Union wollen weiterhin die Vielfältigkeit in der Altersvorsorgeberatung ermöglichen und gleichzeitig eine Aufsicht im Sinne des Verbraucherschutzes", sagte Brodesser. Er und Antje Tillmann, die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hatten nach dem Kabinettsbeschluss zudem erklärt, "in den jetzt anstehenden parlamentarischen Beratungen eine praxistaugliche Lösung suchen" zu wollen. (am)
Kommentare
Überregulierung führt zum Exitus
AntwortenEs gibt in unserem Land unglaublich viele rechtschaffene, freiberufliche Investmentberater/innen, die tagtäglich gute Arbeit machen und große Teile der Bevölkerung vor der drohenden Altersarmut bewahren. Die Regulierung von offenen und geschlossenen Investmentfonds sowie die Beratungsrichtlinien für Endkunden haben sich in den vergangenen Jahren dratisch verschärft. Gleichzeitig hat sich das Verdienstpotential deutlich gemindert. Die geplanten Änderungen (Taping-Pflicht, Bafin-Aufsicht usw...) führen zu einer dramatischen Verschlechterung der Risikoaufklärung und Beratungsqualität der Anleger, da immer weniger über das potentielle Investitionsvehikel mit seinen Risiken und Chancen kommuniziert wird, sondern der Fokus nur noch darauf liegt, dem haftungsrechtlichen Maßnahmenkatolog gerecht zu werden. So ist eine ädequate Wertschätzung und Entfaltung der Kernkompetenzen einer/eines Investmentberater/in fast nicht mehr möglich. In diesem Umfeld möchte ich selbst und viele meiner Kollegen nicht mehr weiter arbeiten. Ob der Robo-Advicer den gleichen strengen Richtlinien unterliegt, in Zeiten wie aktuell als Ansprechpartner zur Verfügung steht und dessen oft intransparente und unflexible Anlagestrategie am Ende des Tages überlegen sind bleibt fraglich. Sollten die geplanten Änderungen umgesetzt werden, so ist der Exitus von tausenden Einzelunternehmern und kleinen Teams m.E. unvermeidbar. Hier die Verhältnisse einmal so bewährt zu lassen wie sie sind, wäre vermutlich ökonomisch und sozial wesentlich wirkungsvoller, als staatliche Hilfszahlungen aus dem Corona-Krisenfonds. Joachim Schöchle, unabhängiger Investmentberater seit 1993
j.schoechle@t-online.de am 18.03.20 um 12:52Sachkundeprüfungen Finanzanlagenfachmann/-frau
AntwortenIch wünsche der CDU-CSU-Fraktion das Rückgrat, die Gesetzesänderung von Herrn Dr. Brodesser mitzutragen. MfG Prof. H. Bockholt, Koblenz Bundesverband Finanz-Planer
info@prof-bockholt.de am 18.03.20 um 12:01