Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), eine Vereinigung von CDU und CSU, spricht sich klar gegen die geplante Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach Paragraf 34h GewO auf die Bafin aus. "Die Übertragung der Erlaubniserteilung und der Aufsicht würde die Kosten der Betriebe erheblich erhöhen", heißt es in einem Beschluss der MIT-Kommission Steuern und Finanzen. Zudem würde der Aufsichtswechsel die Bürokratie vergrößern und nicht zu mehr Verbraucherschutz beitragen.

Das Bundeskabinett hat am 11. März den vom SPD-geführten Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgelegten Referentenentwurf abgesegnet, der in der Branche scharf kritisiert worden war. "Es gibt keine Hinweise darauf, dass das bestehende System negative Auswirkungen hat", erklärt nun auch Sebastian Brehm, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der CSU im Bundestag und Vorsitzender der MIT-Steuerkommission. "Wir sollten deshalb entweder beim bisherigen System bleiben oder bundesweit einheitlich die Zuständigkeiten auf die Industrie- und Handelskammern übertragen", so Brehm.

Höhere Kompetenz der Bafin nicht erkennbar
Die Bundesregierung habe selbst eingeräumt, dass ihr keine Informationen über eine Benachteiligung von Verbrauchern vorliegen, die durch Finanzanlagenvermittler verursacht wurden, sagt Brehm. "Es ist überhaupt nicht erkennbar, weshalb die Bafin für die Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen und für die Aufsicht über die Tätigkeit der Finanzanlagenvermittler mehr Fachkompetenz und eine bessere Qualität haben sollte als die IHKen", konstatiert der CSU-Politiker.

Die MIT befürchtet, dass viele Kleingewerbetreibende wegen der deutlich höheren Kosten und der zunehmenden Bürokratie aufgeben könnten (lesen Sie dazu auch den Kommentar von FONDS professionell-Chefredakteur Bernd Mikosch "34f-Vermittler: Nächste Marktbereinigung voraus?" )."Damit hätte letztlich auch der Verbraucher das Nachsehen, da er weniger Auswahl hätte", sagt Brehm. Auch die Finanzierung des Mittelstands würde unter der Aufsichtsübertragung leiden.

Aufsicht komplett auf IHKen übertragen
"Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, die Zuständigkeit für die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler im Sinne eines One-Stop-Shops bundesweit auf die IHKen zu übertragen", fordert Brehm. So ließe sich eine einheitliche Aufsicht seiner Auffassung nach sogar noch stärken. Die Bafin könnte aus Sicht der MIT aber eine federführende Rolle in dem Ausschuss übernehmen, im dem die Verwaltungsvorschriften festgelegt werden.

Dass die Union nicht mehr geschlossen hinter dem Großprojekt Aufsichtswechsel steht, hatte der CDU-Bundestagsabgeordneten Carsten Brodesser bereits am 12. Februar 2020 in seiner Rede auf der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages deutlich gemacht. "Wir als Union wollen weiterhin die Vielfältigkeit in der Altersvorsorgeberatung ermöglichen und gleichzeitig eine Aufsicht im Sinne des Verbraucherschutzes", sagte Brodesser. Er und Antje Tillmann, die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hatten nach dem Kabinettsbeschluss zudem erklärt, "in den jetzt anstehenden parlamentarischen Beratungen eine praxistaugliche Lösung suchen" zu wollen. (am)