Die Finanzaufsicht Bafin ist dem Vernehmen nach mit den aktuellen Provisionsregeln bei Versicherungspolicen nicht glücklich. Sie wünscht sich dort Änderungen, wie das Branchenportal "Versicherungswirtschaft heute" (VWH) im Zusammenhang mit der Jahrespressekonferenz der Bafin am 9. Mai berichtet. Dies hätten Mitarbeiter der Behörde in informellen Gesprächen durchblicken lassen.

Im offiziellen Teil der Pressekonferenz habe Frank Grund, Chef der Versicherungsaufsicht der Behörde, erklärt, dass die Finanzaufseher durch die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD grundsätzlich die Handhabe hätten, Provisionszahlungen der Assekuranz "neu bewerten" zu können. Ziel sei laut VWH, "neue Regularien zu nutzen, um mehr Transparenz und Klarheit zu erarbeiten.” Seine Behörde werde sich zu gegebener Zeit zu dem Thema äußern. Grund stellte der Meldung zufolge auch klar, dass mögliche Maßnahmen seitens der Regierung nicht ohne Absprache mit der Bafin erfolgen würden.

Eiopa: Abschlussprovisionen haben "nachteiligen Effekt"
Die Äußerungen Grunds zu Eingriffsrechten der Bafin beziehen sich vermutlich auf die von der EU-Versicherungsaufsicht Eiopa vorgelegen sogenannten "Delegierten Rechtsakte". Diese haben unmittelbaren Vorschriftscharakter, müssen also nicht erst von einem nationalen Parlament beschlossen werden.

In ihren Vorschlägen hatte die Eiopa unter anderem Abschlussprovisionen zu den Arten von Courtagen gezählt, die "einen nachteiligen Effekt" auf die Beratung zu Policen haben. Zwar seien sie nicht grundsätzlich verboten, vielmehr solle die Liste als Leitlinie für die Branche dienen, mit deren Hilfe man Nachteile für Kunden vermeiden könnte. (jb)