Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) springt der Finanzaufsicht Bafin in Sachen Kryptowährungen zur Seite und will ihre Aufgaben in diesem Bereich absichern. Dies berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ). Die Zeitung bezieht sich dabei auf Antworten des BMF auf eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler. In der Stellungnahme der Parlamentarischen Finanzstaatssekretärin Christine Lambrecht (SPD), die der FAZ vorliegt, werde die Rolle der Bafin verteidigt.

Das Kammergericht Berlin hatte in einem Urteil vom 25. September 2018 (Az.: 161 Ss 28/18) festgestellt, die Bonner Behörde habe ihre Kompetenzen überschritten, indem sie die Kryptowährung Bitcoin als Rechnungseinheit klassifiziert hatte (FONDS professionell ONLINE berichtete). Für die Richter ist Bitcoin jedoch nicht als Rechnungseinheit einzustufen. Der Handel mit der Kryptowährung stelle daher keine Straftat dar, so das Kammergericht.

Regierung teilt die Einschätzung der Richter nicht
Nun habe Lambrecht in ihrer Stellungnahme klargemacht, dass die Bundesregierung die Einschätzung des Kammergerichts nicht teile, schreibt die FAZ. Die Regierung beabsichtige, die Aufsichtstätigkeit der Bafin auf dem Gebiet von Bitcoin & Co. rechtlich abzupuffern. "Die Bundesregierung prüft derzeit, ob die Fortführung der Verwaltungspraxis der Bafin zur Erlaubnispflicht von Geschäften mit Kryptowährungen und Token durch gesetzgeberische Maßnahmen flankiert werden sollte", erklärt die Finanzstaatssekretärin der FAZ zufolge.

Lambrecht begründe die Entscheidung der Bafin, Kryptowährungen als Finanzinstrumente einzustufen, mit den geldwäscherechtlichen Risiken, die sie bergen. Sie habe mitgeteilt, dass die Bundesregierung nun gesetzgeberische Anpassungen prüfe, "sofern bestimmte Formen von Token nicht als Finanzinstrumente zu qualifizieren sind", schreibt die FAZ. (am)