Die Finanzaufsicht Bafin möchte Vermarktung, Vertrieb und Verkauf von Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CFD) an Privatkunden in Deutschland dauerhaft beschränken. Sie reagiert damit nach eigenen Angaben auf das Auslaufen entsprechender Produktinterventionsmaßnahmen der Europäischen Wertpapier-und Marktaufsichtsbehörde ESMA für diese risikoreichen Produkte zu Ende Januar 2019. Daher hat die deutsche Aufsicht den Entwurf einer Allgemeinverfügung veröffentlicht, die die Vorgaben der ESMA übernimmt. 

Mit CFDs wetten Anleger auf die Kursentwicklung eines Basiswertes wie Aktien oder einem Währungspaar. Wegen des gehebelten Kapitaleinsatzes – es wird nur eine sogenannte "Margin" investiert, den Rest leiht der CFD-Anbieter – droht aber schnell ein Totalverlust. Bei einigen Produkten muss der Anleger aufgrund einer Nachschussplicht sogar den Unterschiedsbetrag zwischen dem eingesetztem Betrag und möglichen Verlusten ausgleichen. Er verliert also im ungünstigsten Fall mehr als sein ursprüngliches Investment. Solche Produkte hat die Bafin bereits im Mai 2017 vom Markt genommen, sie dürfen nicht mehr an private Anleger verkauft werden. 

Hebel-Obergrenzen und Verbot von Verkaufsanreizen
Die weiteren von der ESMA vorgegeben Vorschriften und Beschränkungen bei CFDs, die die Bafin ab Februar 2019 dauerhaft einführen möchte, umfassen zum einen eine Hebel-Obergrenze abhängig vom Basiswert. Die Behörden sprechen hier von einem "Initial-Margin-Schutz".

Ferner gilt eine sogenannte Margin-Glattstellungsvorschrift auf Einzelkontobasis: Dabei wird der Prozentsatz des eingesetzten Kapital, bei dem CFD-Anbieter ein oder mehrere CFDs eines Kleinanlegers schließen oder "glattstellen" müssen, auf 50 Prozent der erforderlichen Mindest-Margin standardisiert, sodass die Verluste maximal die Hälfte des Investments ausmachen. Darüber hinaus gelten Beschränkungen für Anreize, mit denen Kleinanlegern Investitionen schmackhaft gemacht werden, sowie die Vorgabe standardisierter Risikowarnungen.

Verbot von Binären Optionen
Der Schritt der Bafin kommt ungefähr drei Wochen, nachdem sie angekündigt hatte, ein anderes Produkt mit sehr hohem Verlustrisiko für Privatkunden zu verbieten: Binäre Optionen. Auch hier war der Grund, dass die entsprechenden Anordnungen der ESMA für ein Verkauf- und Vertriebsverbot auslaufen werden (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Die Behörse beruft sich bei diesen Maßnahmen immer auf den Schutz von Verbrauchern. Ein privater Anlager, der mit CFDs sogar seinen Lebensunterhalt bestreitet, sieht das anders: Er hat die Behörde verklagt, da deren Anordnungen für einem Berufsverbot gleichkämen(jb)