Ein Mehr an Regulierung und Informationen sorgt nicht unbedingt für eine Verbesserung des Anlegerschutzes. Das erklärte der Präsident der Bafin, Felix Hufeld, beim Verbrauchschutzform der Finanzaufsicht am Dienstag (12. November) in Frankfurt. Zu viele Informationen verwirrten Verbraucher und Anleger eher, sagte Hufeld der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) zufolge. Viele fühlten sich davon geradezu "erschlagen". Die Transparenz, die eigentlich geschaffen werden soll, werde damit zur Scheintransparenz. "Wer liest das denn?", fragte Hufeld.

"Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht", zitiert das "Handelsblatt" den Bafin-Präsidenten. Dies gelte auch für viele Vorgaben der Anfang Januar 2018 in Kraft getretenen EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II. Die Transparenz- und Berichtspflichten seien so umfangreich geraten, dass sie viele Anleger bloß irritierten. "Viel hilft viel" sei hier nicht die richtige Devise, erklärte auch Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale des Bundesverbandes. 

Mehr Bürokratie ante protas
Für Lebensmittel werde jetzt der Nuri-Score eingeführt, der essentielle Informationen komprimiert darstellt. Auch in der Finanzbranche sollte eine Diskussion darüber geführt, welche Informationen relevant sind, sagte Müller. Ralf Berndt, Mitglied des Vorstandes der Stuttgarter Versicherung, wies in dem Zusammenhang auf die drei unterschiedlichen Produktinformationsblätter hin, die Kunden je nach Vertriebskanal zu ein und demselben Anlageprodukt erhalten, und die sich im Kern wiedersprächen. Er sehe auf die Branche außerdem bereits weitere Themen zukommen, die noch mehr Regulierung und Bürokratie befürchten ließen, etwa das Thema der Nachhaltigkeit. 

Elisabeth Roegele, Vizepräsidentin der Bafin und Chefin der Wertpapieraufsicht bei der Behörde, sieht die Sache anders. Befürchtungen, dass Mifid II dazu führe, Tüten für die Papierberge besorgen zu müssen, hätten sich nicht bestätigt, sagte sie laut FAZ. Die Geeignetheitserklärung für Kunden ließe sich komfortabel auf nur zwei bis drei Seiten erstellen. Die Kosteninformationen hätten ebenfalls hat drei Seiten Platz, das Produktinformationsblatt sei ohnehin auf maximal drei Seiten beschränkt. "Das führt nicht zu Papierbergen", erklärte Roegele. Forsa-Umfragen seien außerdem zu dem Ergebnis gekommen, dass Verbraucher und Privatanleger solche Informationen wichtig finden und schätzen. Allerdings würden im Schnitt nur die Hälfte der Anleger die Blätter tatsächlich auferksam lesen. Das seien zu wenige.

Teufel steckt im Detail
Es sei zu bedenken, dass Verbraucher ohne Vorkenntnisse im Finanzbereich alle Informationen benötigten. Es gebe aber auch viele erfahrene Anleger am Markt, sagte Roegele. Der Teufel stecke also im Detail, erklärte sie. Ein "One-Size-Fits-All" könne es nicht geben. Wichtig sei es, die Verbraucher selbst stärker einzubeziehen und sie zu fragen, welche Informationen sie wirklich benötigen.

Auch der graue Kapitalmarkt war ein Thema beim Verbraucherschutzforum der Bafin. Dieser stehe trotz des Kleinanlegerschutzgesetzes nicht unter der laufenden Aufsicht der Behörde. "Das können wir gar nicht leisten" sagte Hufeld. "Wir stoßen auch an die Grenzen dessen, was mit Mitteln einer öffentlich finanzierten Behörde erreicht werden kann." Rogele erklärte, die Bafin könne nicht prüfen, ob "die Hühnerfarm in Thailand existiert und der Biowald in Südamerika tatsächlich steht". Die Finanzaufsicht könne zwar die Transparenz erhöhen, aber nicht bewerten, ob ein Geschäftsmodell erfolgreich ist. (am)