Im Mai 2014 machte ein Urteil des Bundegerichtshofes (BGH) fette Schlagzeilen: Im Kern hatten die Richter entschieden, dass Versicherungsnehmer bestimmte Renten- und Lebensversicherungen auch noch nach Jahren widerrufen können, wenn sie bei Vertragsschluss nicht umfassend über ihre Rechte aufgeklärt worden sind.

Die Entscheidung betrifft Altverträge aus den Jahren zwischen 1994 und Ende 2007, die nach dem sogenannten "Policenmodell" abgeschlossen wurden: Dabei übermittelte das Versicherungsunternehmen dem Kunden die Verbraucherinformationen über die für das Versicherungsverhältnis maßgebenden Rechte und Pflichten einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) erst zusammen mit der ausgestellten Police. Sodann galt der Versicherungsvertrag als wirksam abgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprach.

Der BGH entschied 2014, dass die 14-tägige Widerspruchsfrist gemäß Paragraf 5a Absatz 1 Satz 1 Versicherungsvertragsgesetz alter Form bei Policenmodellen nicht gilt, wenn ein Kunde mit Übersendung des Versicherungsscheins nicht in drucktechnisch deutlicher Form über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde.

Europarecht setzt Maßstab
Dem Urteil des BGH war ein Entscheid des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vorausgegangen. Dieser hatte entschieden, dass eine bestimmte deutsche Regelung für den Widerruf bei Versicherungen gegen europäisches Recht verstößt: Nach dieser deutschen Regel erlischt ein Rücktritts- oder Widerspruchsrecht spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie, selbst wenn der Versicherungsnehmer nicht über das Recht zum Rücktritt oder Widerspruch belehrt worden ist. Damit besteht das Widerrufsrecht bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung auch noch über die ersten zwölf Monate der Vertragslaufzeit hinaus.

Weil die Thematik komplex ist, muss die Finanzaufsicht Bafin immer wieder Anfragen von Verbrauchern beantworten. Im aktuellen Bafin-Journal haben die Referenten daher zur Feder gegriffen und die wichtigsten Punkte zusammengetragen – unsere Fotostrecke fasst die Kernpunkte zusammen.(jb)