Bafin-Direktor: Provisionsverbot ist auch keine Lösung
Provisionen für Beratung und Vermittlung von Lebensversicherungen – aber keine exzessiv hohen Courtagen. So lässt sich die Position der Bafin zu den Vergütungen für Versicherungsvermittler zusammenfassen, die Bafin-Direktor Frank Grund in einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" erläutert.
Die Finanz- und Versicherungsbranche schaut seit Ende vergangenen Jahres gebannt nach Brüssel. Die EU-Kommission hat angekündigt, ein Provisionsverbot für Finanzanlagen zu prüfen. Das könnte perspektivisch auch die Provisionen für Versicherungsanlageprodukte betreffen. Deutschland hat sich klar für Provisionen ausgesprochen – und auch Bafin-Versicherungsdirektor Frank Grund möchte das Provisionssystem nicht verbieten, wie er in einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" klarstellt.
Aus seiner Sicht sei ein Provisionsverbot auch keine Lösung, um Exzesse zu verhindern. "Erforderliche Beratung, gerade mit Blick auf die Altersvorsorge, muss bezahlt werden. Das gilt für den provisionsgestützten Vertrieb ebenso wie für die Honorarberatung", sagte Grund und fügte an, dass Honorarberatung auch nicht zwangsläufig besser sei. Am Ende zahle der Kunden sowohl bei einer Honorar- als auch bei einer Provisionsberatung.
Bafin wertet Konsultationen noch aus
Allerdings betonte der Chef der Versicherungsaufsicht erneut, dass er gegen Exzesse bei Provisionen vorgehen werde. "Wir kümmern uns aktuell genau um dieses Thema. Wir haben ein Merkblatt verfasst, in dem wir unser geplantes Vorgehen gegen Exzesse definieren", sagte er der "SZ". Konkret wolle sich die Bafin Anbieter genauer ansehen, die bei den sogenannten Effektivkosten beziehungsweise bei den Aufwendungen für Versicherungsvermittler im oberen Viertel liegen. Wie genau die Bafin hierbei vorgehen wird, ist noch nicht klar. Die Konsultationsfrist in der sich alle Betroffenen äußern konnten, lief bis Mitte Januar. "Aktuell werten wir die Stellungnahmen aus. Anschließend veröffentlichen wir", so Grund. (jb)
Kommentare
Endlich mal ein „Offizieller“, der es richtig sieht!
AntwortenDie Wahrscheinlichkeit ist natürlich gering, aber ich hoffe mal das lesen diejenigen, die es lesen sollten! Herr Grund sieht es völlig richtig, die Art der Bezahlung sagt nichts über die Qualität der Beratung aus!!! Gegen Exzesse jeder Art bin auch ich, und dann darf doch bitte der mündige Verbraucher entscheiden, welche Art von Vergütung er seinem Finanzberater/seiner Finanzberaterin zukommen lassen möchte! Ich hoffe so sehr, dass es für diese Einsicht noch nicht zu spät in der EU–Kommission ist!
schutzwürdig am 27.02.23 um 16:02