Die Finanzaufsicht stoppt die illegalen Einlagengeschäfte eines Privatmanns in Baden-Württemberg: Konkret hat die Bafin Harald Kraus aus der Gemeinde Brigachtal in der Nähe von Villingen-Schwellingen die "rote Karte" gezeigt und ihm mit Bescheid vom 20. Juli 2017 befohlen, seine unerlaubten Einlagengeschäfte einzustellen und abzuwickeln.

Kraus nahm laut Bafin-Bericht Gelder als "Kapitalanlage" entgegen und versprach Anlegern die Zahlung eines "garantierten Zinses" sowie die "endfällige, garantierte Ausschüttung“ der angenommenen Gelder. Durch die Annahme der Gelder und das Versprechen einer unbedingten Rückzahlung betreibt er laut Bafin-Lesart ein Einlagengeschäft, ohne allerdings hierfür die erforderliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde zu besitzen. Kraus ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig per Banküberweisung an die Anleger zurückzuzahlen. Zivilrechtliche Ansprüche der Anleger bleiben von der Anordnung unberührt.

Des Weiteren haben die Kapitalmarktwächter der Aras Group DWC LLC aus Dubai ebenfalls mit Bescheid vom 20. Juli 2017 aufgegeben, die Werbung für ihr Kreditgeschäft in Deutschland einzustellen. Die Firma aus den Vereinigten Arabischen Emiraten tritt über ihre Internetseite und diverse Printmedien an potenzielle Kunden in Deutschland heran, um diesen den Abschluss von Darlehensverträgen unter der Bezeichnung "Nachrangdarlehen", "Beteiligungsfinanzierung", "bankbesicherte Darlehen“ oder "Auslandsdarlehen“ schmackhaft zu machen. Aras habe allerdings keine Erlaubnis für die Unterbreitung derartiger Kreditgeschäfte in Deutschland, weswegen die Werbekampagnen sofort einzustellen sind. (ps)