Die Finanzaufsicht Bafin hat Anton Westrich aus Kirchardt nahe Heilbronn mit Bescheid vom 4. April 2017 die unverzügliche Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben. Das teilte die Behörde am Montag mit.

Westrich biete unter der Bezeichnung "W&K Financial Service" den Abschluss von "Privatdarlehensverträgen" sowie unter dem Firmennamen "WPD Financial Service d.o.o" den Kauf von Lebensversicherungsverträgen an, so die Bafin.

"Einlagengeschäft ohne erforderliche Erlaubnis"
"Mit der Entgegenahme des verzinslichen Darlehenskapitals (Privatdarlehensverträge) und dem Versprechen, bestehende Forderungen aus Lebensversicherungsverträgen einzuziehen und zu einem späteren Zeitpunkt ratierlich verzinst an die Kapitalgeber auszuzahlen, betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bafin", heißt es in der Mitteilung der Bonner Behörde.

Westrich sei verpflichtet, das Angebot der "Privatdarlehens- und Lebensversicherungskaufverträge" einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen, so die Finanzaufsicht. Der Bescheid sei von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. (bm)