Seit Mittwochmorgen (29.11.) durchsucht die Bafin zehn Objekte der Vereinigung "Königreich Deutschland" in mehreren Bundesländern. Die Finanzaufsicht wird dabei nach eigenen Angaben von Kräften anderer Behörden unterstützt: von der Deutschen Bundesbank, dem Landeskriminalamt Sachsen sowie von den Bereitschaftspolizeien des Landes Sachsen und des Bundes und der örtlichen Polizei. 

Die Finanzaufsicht verfolgt mit den Durchsuchungen die mutmaßlich unerlaubt betriebenen Finanzgeschäfte des "Königreichs Deutschland", wie die Behörde mitteilt. Ziel sei es, das Ausmaß dieser Geschäfte aufzuklären sowie die Verbindungen und Netzwerke der Vereinigung aufzudecken. Darüber hinaus unterstützt die Bafin die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden. 

Seit vielen Jahren und mit Nachdruck
Der Bafin zufolge bestehe der Verdacht, dass durch das "Königreich Deutschland" ohne die dafür notwendige Erlaubnis Bank- und Versicherungsgeschäfte betrieben werden. Bereits seit vielen Jahren geht die Finanzaufsicht nach eigenem Bekunden gegen den hinter dem "Königreich Deutschland" stehenden Hauptbeschuldigten mit Nachdruck vor. 

Die Behörde hat dessen unerlaubt betriebene Geschäfte mehrfach untersagt und angeordnet, diese abzuwickeln. Dessen ungeachtet habe der selbsternannte "König von Deutschland" seine unerlaubten Geschäfte immer wieder in neuen Anläufen fortgesetzt. Dies geschah nach Angaben der Bafin trotz verwaltungsrechtlicher Zwangsmaßnahmen, einer Verurteilung wegen unerlaubter Versicherungsgeschäfte und der zwangsweisen Schließung von "Repräsentanzen" seiner "Gemeinwohlkasse" durch die Finanzaufsicht im Februar 2023. 

Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren
Neben eigenen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen hat die Bafin die ihr bekannt gewordenen strafrechtlich relevanten Verstöße gegen das Aufsichtsrecht in den vergangenen Jahren konsequent, wiederholt und unmittelbar bei den zuständigen Staatsanwaltschaften angezeigt. "Die illegalen Bank- und Versicherungsgeschäfte des 'Königreichs Deutschland' sind Straftaten, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden können", so die Behörde. (am)