Die Finanzaufsicht Bafin hat Herrn Winfried Kleinhenz aus dem unterfränkischen Elfershausen aufgegeben, seine unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln. Der Privatmann nimmt laut Bafin von Dritten unbedingt rückzahlbare Gelder an, was rechtlich gesehen ein Einlagengeschäft darstellt, für das er nicht die nötige Erlaubnis der Behörde hat. Der Bescheid stammt vom 22. August, ist aber noch nicht bestandskräftig. (jb)