Bitbond hat es geschafft. Das Berliner Start-up hat als erstes Unternehmen von der Finanzaufsicht Bafin die Erlaubnis erhalten, digitalisierte Wertpapiere zur weiteren Finanzierung des Gesellschaft herauszugeben – im Fachjargon "tokenisierte Schuldverschreibungen". Die Aufsicht hat den Wertpapierprospekt von Bitbond genehmigt, wie das "Handelsblatt" meldet. 

Die Bafin hatte Kryptowährungen, digitale Beteiligungen oder "Token" und den Handel mit diesen neuen Assets bislang immer kritisch beäugt. Ein Grund war, dass viele Gesellschaften mit den Krypto-Assets Anleger über den Tisch ziehen könnten. Die Aufsicht sowie ihr europäisches Pendan veröffentlichten daher auch mehrere Warnmeldungen vor entsprechenden Unternehmen. Zudem hat sie Anträge für virtuelle Schuldpapiere bisher abgelehnt. Das Handelsblatt berichtet, dass 130 Firmen bei der Behörde für solche Projekte angeklopft, bisher jedoch im besten Fall ein Nichtzuständigkeitsschreiben erhalten hätten.

Anleger erhalten Zinsen in Kryptowährung Stellar Lumens ausgezahlt
Bei Bitbond war es anders. Die Gesellschaft wurde 2013 gegründet und vermittelt weltweite Kredite an Kleinunternehmen und Selbstständige. Der Clou: Bitbond konvertiert Euro und US-Dollar in Kryptowährungen, schickt sie ins Empfängerland und tauscht sie dann in die jeweilige Landeswährung ein. Für dieses Kreditgeschäft hat die Bafin dem Start-up schon vor zweieinhalb grünes Licht gegeben. 

Jetzt möchte das Start-up wachsen. Statt Aktien wird es aber im Rahmen eines sogenannten Security Token Offerings (STO) virtuelle Schuldverschreibungen herausgeben. Die Zeichnungsfrist für die "Bitbond-Token" soll laut Handelsblatt am 11. März beginnen. Jene laufen über zehn Jahre und versprechen vier Prozent Zinsen pro Jahr, die in der Kryptowährung Stellar Lumens ausgezahlt werden. Anleger erhalten auch ihre Geldspritze in der Währung zurück, sodass sie das volle Kursrisiko tragen müssen. 

Regulierter Wertpapaierprospekt
Bitbond ist aber nicht das erste Unternehmen, das sich über Krypto-Assets finanziert. Es gibt eine Reihe an Gesellschaften, die in Form von unregulierten ICOs (Initial Coin Offerings) oder ebenfalls nicht der Kontrolle der Bafin unterliegender digitaler Gutscheine Kapital eingesammelt haben. Davon setzt sich Bitbond ab. Ihre virtuellen Token (BB1 genannt) gelten als Wertpapiere, sodass die Berliner einen regulären Prospekt erstellen musste. Diesen hat die Bafin nun gebilligt. "Nach unserer derzeitigen Rechtsauffassung sind tokenisierte Namensschuldverschreibungen als Wertpapier zu klassifizieren", teilte eine Bafin-Sprecherin der Zeitung mit. Es werde "ein Instrument, das inhaltlich als Vermögensanlage ausgestaltet ist, in Form eines frei übertragbaren und handelbaren Tokens digitalisiert".

Das stellle einen Paradigmenwechsel bei virtuellen Finanzierungen dar. Rechtsanwalt Eric Romba von der Kanzlei Lindenpartners, der die Prospekterstellung betreut hat, erklärte dem Handelsblatt, dass als größtes Hemmnis für die Digitalisierung der Unternehmensfinanzierung die Notwendigkeit einer Urkunde in Papierform angesehen worden sei – also die Verbriefung. Die "Tokenisierung" ändere dies: "Der Token auf der Blockchain fungiert als Legitimationsnachweis für die Forderungsinhaberschaft und übernimmt damit die Aufgabe der herkömmlichen Urkunde", zitiert die Zeitung Romba.(jb)