Die Bafin hat dem Münchner Bankhaus Obotritia "gravierende Geschäftsbeschränkungen" auferlegt, schreibt das "Handelsblatt" mit Bezug auf den kürzlich veröffentlichten 2021er Jahresabschluss des Instituts. Um welche Geschäftsbereiche es sich dabei im Einzelnen handelt, gehe daraus zwar nicht hervor. In einer Stellungnahme zu den Maßnahmen, die die Bafin im Mai vergangenen Jahres verhängt hat, spricht Obotritia allerdings davon, dass "die Zukunftsaussichten langfristig mit der bisherigen Geschäftsstrategie nicht mehr gegeben" seien und es erforderlich sei, "die Geschäftsstrategie und -planung zu überarbeiten".

Eine bereits vor zwei Jahren von der Bafin in Auftrag gegebene Sonderprüfung, schreibt das "Handelsblatt", habe "21 negative Feststellungen" ergeben, hinter denen sich wiederum "eine Vielzahl" gerügter Mängel und Schwächen verberge. Während Obotritia sich bemüht, die Gewichtigkeit der Mängel zu relativieren, indem es betont, die Prüfung habe "keine schwerwiegenden Mängel" ergeben, hat die Auseinandersetzung mit der Bafin, die inzwischen vor hessischen Verwaltungsgerichten geführt wurde, einen anderen Kern.

Unter Mark Branson schlägt die Bafin eine härtere Gangart ein
Das Bankhaus zog nämlich nicht etwa wegen der erlassenen Auflagen vor Gericht, sondern dagegen, dass es in den veröffentlichten Bafin-Mitteilungen namentlich genannt wurde und die Bafin von ihrer sonstigen Praxis, über Betroffene ihrer Maßnahmen in anonymisierter Form zu publizieren, abgewichen sei. Der Rufschaden stehe "außer Verhältnis zu Art und Umfang der festgestellten Mängel", lässt sich die Bank im "Handelsblatt" zitieren und kann in dieser Sache wohl auf die Solidarität einiger anderer Banken zählen.

Die Bafin hat jedoch für ihren Kurs, offensiver mit der namentlichen Nennung von Marktteilnehmern zu operieren, Rückendeckung von zwei Verwaltungsgerichten bekommen. Der Fall habe für die Finanzbranche "abschreckende Wirkung", zitiert das "Handelsblatt" die Bankaufsichtsrechtlerin Charlotte van Kampen von der Kanzlei Hengeler Mueller: "Andere Banken werden sich sehr genau überlegen, ob sie gegen die Veröffentlichungen von Entscheidungen durch die Bafin klagen." Der vorliegende Fall zeige, dass im Rahmen eines Rechtsstreits das Risiko besteht, dass noch mehr Details zu bestehenden Mängeln öffentlich werden. Auf diese zusätzliche Öffentlichkeit würden die meisten Banken vermutlich lieber verzichten wollen. (tw)