Die deutsche Finanzaufsicht Bafin möchte den Verkauf von Futures mit Nachschusspflichten an Privatanleger verbieten. "Privatkunden in Deutschland sollen auch beim Handel mit Futures davor geschützt werden, in hochvolatilen Marktsituationen ihr gesamtes Vermögen zu verlieren", teilt die Bundesanstalt mit. Differenzkontrakte mit Nachschusspflicht (Contracts for Difference, CFDs) hatte die Behörde bereits 2017 verboten (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Die Bafin stört sich daran, dass Finanzprodukte mit einer Nachschusspflicht unbegrenzte Verluste nach sich ziehen können. "Reicht das eingesetzte Kapital eines Anlegers nicht aus, um Verluste auszugleichen, muss dieser mit seinem sonstigen Vermögen dafür eintreten", heißt es in einer Pressemitteilung. "Kleinanleger können weitaus mehr verlieren als ihr eingesetztes Kapital und mussten in der Vergangenheit teilweise sechsstellige Euro-Beträge als Nachschuss leisten."

Mini- und Micro-Futures für Kleinanleger
Nach dem die Bafin das Retail-Geschäft mit entsprechenden CFDs verboten hatte, beobachtet sie eigenen Angaben zufolge aktuell, dass Anbieter verstärkt Terminkontrakte mit Nachschusspflichten an Privatkunden vermarkten. Derzeit kämen vermehrt derartige Mini- und Micro-Future-Produkte auf den Markt, die sich aufgrund ihrer geringeren Kontraktgröße und damit niedrigeren Eintrittsschwelle speziell an Kleinanleger richteten.

"Die Bafin will mit ihrer Produktinterventionsmaßnahme sicherstellen, dass sich der Verlust von Privatkunden wie bei CFDs auch bei Futures künftig auf den Betrag beschränkt, den diese investiert haben", teil die Behörde mit. Sie gibt der Branche und der Öffentlichkeit bis zum 17. März die Gelegenheit, zu dem geplanten Produktverbot Stellung zu nehmen. (bm)